„Leitung ist langfristiges Vorhaben“
Die österreichische OMV, die sich so wie bisher Gasprom ebenfalls für die „South Stream“-Gasleitung starkgemacht hat, erklärte am Montag zu dem vorläufigen Stopp, wie ihn die russische Seite verkündet hatte, dass man die Lage nun bewerten werde. Es handle sich bei der geplanten Erdgaspipeline um ein langfristiges Vorhaben für die Energiepolitik Europas.
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Man werde die Situation eingehend analysieren, dann werde sich weiteres weisen, hieß es auf APA-Anfrage. Die Pipeline sollte - durch Südosteuropa - südlich um die Ukraine herumführen und beim Gasknoten Baumgarten an der niederösterreichischen Grenze enden. Ein Statement von OMV-Chef Gerhard Roiss ist für Dienstag zu erwarten: Er wird in Bukarest mit Petrom-Chefin Mariana Gheorghe vor die Presse treten, um sich zum zehnjährigen Jubiläum des OMV-Engagements bei Petrom zu äußern.
Abkommen im Juni unterzeichnet
Roiss und Gasprom-Chef Alexej Miller hatten im Juni in Wien den Bau des kurzen österreichischen Abschnitts von „South Stream“ vertraglich fixiert. Die EU-Kommission sagte damals dazu, die bis dahin in Brüssel bekannten bilateralen Abkommen zur „South Stream“ seien „in etlichen Punkten nicht mit EU-Binnenmarktrecht kompatibel“. Man sei über eine allfällige Ausnahmeregelung für die von Russland forcierte Gaspipeline nur dann bereit, wenn es bei dem Projekt eine EU-rechtskonforme Vorgangsweise gibt.
Gasprom klagt über Sanktionen
Mitte Oktober hatte sich Gasprom beklagt, dass sich die Finanzierung des Projekts „South Stream“ wegen der Sanktionen des Westens verzögere. Ausländische Banken würden Vorsicht walten lassen und auf eine Lockerung der Sanktionen warten, sagte der russische Energiemonopolist. Der Zeitplan für die Fertigstellung des Projekts habe sich jedoch bisher nicht geändert, wurde vor eineinhalb Monaten noch betont.
EU-Nein zu ungarischem Sonderweg
Kurz darauf wollte Ungarn Gesetze ändern und - entgegen den EU-Regeln - bei der Pipeline auch Unternehmen mitmachen lassen, die sich vorher nicht als Übertragungsnetzbetreiber registrieren ließen, wie Ende Oktober in Budapest erklärt wurde. Die EU-Kommission betonte dazu umgehend, solche Sondergenehmigungen müssten „auf Basis objektiver, nicht diskriminierender Kriterien, die veröffentlicht und transparent gemacht werden“, erfolgen.
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