Revolution oder Papiertiger?

Bisher haben sich Bürger nur dann an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden können, die verfassungswidrige Bescheide und andere behördliche Akte bekämpfen wollten. Mit der am Mittwoch im Nationalrat beschlossenen Gesetzesnovelle können sich ab 2015 auch Menschen an die Höchstrichter wenden, die sich von österreichischen Zivil- und Strafgerichten in ihren Menschen- und Bürgerrechten verletzt sehen. Auf dem Papier kommt das einer Revolution in der heimischen Rechtspflege gleich. Wie sich die Novelle in der Praxis auswirken wird, ist aber abzuwarten: Erstens gibt es gerade bei heiklen Themen Ausnahmen, zweitens wird der VfGH wohl die meisten Beschwerden mit einem einfachen Argument ablehnen.

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