Eltern sollen „klärende Gespräche“ führen
Halloween, das über die USA wieder nach Europa zurückgekehrte irisch-keltische Fest zum Totengedenken, setzt sich auch in Österreich immer mehr durch - und bekommt dabei eine Note, die eher an Exzesse bei den zweifellos heimischen Krampus- und Perchtenläufen erinnert: Immer mehr nützen den Abend vor Allerheiligen als Vehikel für Böswilligkeit, warnte die Exekutive im Vorfeld des Fests.
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.
Erfahrungswerte der vergangenen Jahre würden zeigen, dass es zu Halloween zu mehr Sachbeschädigungen als an „normalen“ Wochenenden kommt, teilte etwa die niederösterreichische Landespolizeidirektion am Donnerstag mit. Grund dafür sei verstärkter Alkoholkonsum mit der „dadurch resultierenden Enthemmtheit“ - also vermutlich keine Kinder, die sich in Verkleidung ein paar Süßigkeiten errittern wollen und andernfalls mit „Saurem“, also Streichen, drohen.
Verstärkte Überwachung angekündigt
Immer wieder müssen sich die Behörden mit Halloween-Aktionen auseinandersetzen, die aus dem Ruder gelaufen sind, erklärte allerdings auch das heimische Bundeskriminalamt (BK) - und sieht als Täter „Jugendliche“, die den „Brauch mitunter als Freibrief für Sachbeschädigungen missverstehen“. Statistiken zu Straftaten zu Halloween gibt es laut BK-Sprecher Mario Hejl nicht. Die Bevölkerung rufe zu Halloween aber „deutlich häufiger an“.
Jedenfalls will die Wiener Polizei ihre Überwachung verstärken, ebenso die niederösterreichische. Die witterte etwa „in der Innenstadt von Wiener Neustadt“ einen „Brennpunkt“ der Gefahr von Sachbeschädigungen. Deshalb erging auch der Appell an die Erziehungsberechtigten, noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen „ein klärendes Gespräch“ insbesondere darüber zu führen, „welche ‚Streiche‘ gerichtlich strafbare Handlungen darstellen“.
Schadenersatzklagen möglich
Eltern sollten laut BK ihrem Nachwuchs vor dem 31. Oktober klarmachen, dass auch zu Halloween Sachbeschädigungen und andere vom Strafgesetzbuch umfasste Handlungen polizeilich und gerichtlich verfolgt werden. Wenn Jugendliche erwischt werden, wie sie Hauswände oder Autos mit Eiern bewerfen, müssen sie sich verantworten. Dasselbe gilt für Schmierereien, Steinwürfe gegen Fenster, Verwüstungen von Blumenbeeten, umgeworfene Mülltonnen und das Anzünden von Briefkästen - aber laut BK auch für Lärmbelästigungen.
Andere Kinder zu bestehlen oder Anrainer zu bedrohen seien ebenfalls strafbare Delikte, wird hinzugefügt. Dazu kommt, dass die Opfer solcher Aktionen zumindest auf dem Zivilrechtsweg ihre Forderungen, vor allem Schadenersatz, auch dann einklagen können, wenn die Täter unter 14 und damit strafunmündig sind. In diesen Fällen müssen die Erziehungsberechtigten Ersatz leisten. Auch das Jugendamt werde in solchen Fällen eingeschaltet.
Was die Polizei empfiehlt
Potenziellen Halloween-Opfern empfahl das BK, Autos, Motorräder und Fahrräder in Garagen oder auf geschützten Parkplätzen abzustellen. Spielsachen, Gartenmöbel und andere Gegenstände sollten nach Möglichkeit nicht im Freien gelassen werden, brennbare Materialien aus Postkästen entfernt werden. Einfahrten und Gärten seien idealerweise zu beleuchten. Laut einer aktuellen Umfrage wurde 13 Prozent der Bevölkerung schon einmal ein Streich zu Halloween gespielt, die „zum Teil“ als Vandalismus zu beschreiben sind.
Links: