Gegen Auflagen verstoßen
Der frühere Sturm-Präsident und Werbeunternehmer Hannes Kartnig muss wieder ins Gefängnis: „Um 15.15 Uhr wurde die Entscheidung getroffen, dass der Widerruf der Möglichkeit der Fußfessel erfolgt“, sagte Brigadier Erich Huber-Günsthofer, von der Vollzugsdirektion des Justizministeriums am Mittwoch. Grund sei, dass gegen Auflagen der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini verstoßen wurde.
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Kartnig habe nun drei Tage Zeit, die Entscheidung mittels Beschwerde zu bekämpfen, sagte Huber-Günsthofer. Die Entscheidung sei von der Grazer Anstaltsleitung getroffen worden. Deren Vertreter hatten sich am Mittwoch zu diesbezüglichen Gesprächen in Wien befunden. Nach seinen Informationen habe Kartnig auch bereits die Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Graz-Jakomini angetreten.
„Belehrung“ fruchtete nicht
Ursprünglich wäre der Ex-Präsident des Fußballclubs Sturm Graz unter elektronischem Hausarrest gestanden, und zwar für 15 Monate ab Mitte September. Ab 12. November muss sich Kartnig darüber hinaus am Straflandesgericht Graz wegen Betrugs verantworten. Der Prozess wegen des Vorwurfs, die Bundesliga und den steirischen Fußballverband mit gefälschten Ticketabrechnungen betrogen zu haben, war vom Obersten Gerichtshof zum Teil aufgehoben worden. Die Neuauflage betrifft nicht nur Kartnig, sondern auch weitere Mitglieder der früheren Führungsriege des Fußballvereins.
Auslöser für den Entzug der Fußfessel dürfte gewesen sein, dass Kartnig laut einem „Kurier“-Bericht Montagabend in einem Wiener Luxushotel zum Abendessen gewesen war, was bei der Justiz für weitere Verstimmung gesorgt haben dürfte.
Kartnig war bereits am 18. Oktober bei der „Tosca“-Premiere in der Oper Graz, wo er sich mit seiner Ehefrau und einem befreundeten Ehepaar die Vorstellung ansah. Der Ausgang war zwar beantragt und genehmigt worden, hatte aber damals schon in Justizkreisen für Unverständnis gesorgt. Kartnig war am Montag danach in der zuständigen Justizanstalt Graz-Jakomini „belehrt“ worden.
„Zweierlei Maß“
Der Anwalt des Grazers, Roland Kier, erklärte am Mittwoch laut Radio Steiermark, Kartnig habe erst einen Termin bei ihm selbst gehabt, dann einen mit einem Geschäftspartner. Das alles sei von den Behörden genehmigt gewesen. Kartnig habe ihm weiters gesagt, der Kunde habe dann noch etwas im Hotel essen wollen, das sei auch keine Geburtstagsfeier gewesen.
„Bei ihm wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn er die Grazer Herrengasse hinaufgeht, rufen schon zehn Leute bei der Justiz an und beschweren sich“, so Kier. Das Wesen der Fußfessel sei es eben, dass man auch einer Arbeit nachgehen könne, sagte Kier. Seiner Ansicht nach habe Kartnig sich im Rahmen des Erlaubten bewegt.
Pilz: „Kein Goldketterl“
Für den grünen Abgeordneten und Sicherheitssprecher Peter Pilz war Kartnig mit dem montägigen Restaurantbesuch ohnehin ein Fall für die Haft: „Die Fußfessel darf kein Goldketterl werden“, äußerte sich Pilz in einer Aussendung des grünen Parlamentsklubs, als die aktuelle Entwicklung noch nicht bekannt war.
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