Islamgesetz: Mikl-Leitner verteidigt Entwurf

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Die Regierung denkt offenbar nicht daran, ihren Entwurf zum Islamgesetz noch grundsätzlich zu überarbeiten. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) stellte gestern klar, dass die von ihren Regierungskollegen Josef Ostermayer (SPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) vorgelegten Neuregelungen „klar“ und „dringend notwendig“ seien.

Es könne nicht so sein, dass jeder, der wolle, seine Interpretation der islamischen Glaubenslehre verbreiten dürfe, so Mikl-Leitner. Das solle nur noch mit offizieller Genehmigung einer anerkannten Religionsgesellschaft möglich sein: „Dem müssen sich die islamische Vereine entweder unterordnen oder ihren Vereinszweck ändern. Andernfalls werden sie von uns umgehend aufgelöst“, sagte die für das Vereinswesen zuständige Innenministerin in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA.

Diese Regelung ist für Mikl-Leitner die „Grundlage für einen Islam österreichischer Prägung“. Dabei sei auch klar, dass dieser nicht vom Ausland „finanziert und importiert“ werden solle, sondern „selbstbewusst auf eigenständigen Beinen in Österreich“ stehen soll. Verfassungsbedenken, wie sie auch heute wieder in mehreren Medien von Juristen geäußert wurden, erkennt die Innenministerin nicht. Der Entwurf sei vom Verfassungsdienst im Kanzleramt geprüft worden.

Kritik von IGGiÖ

Verfassungsrechtliche Bedenken äußerte auch der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ), Fuat Sanac.

Für Sanac wird der Gleichheitsgrundsatz mehrfach verletzt, etwa durch das Verbot ausländischer Finanzierung im Zuge des Versuchs, „ausländische Imame aus dem Land draußen zu halten“. „Wir sind mit dem Entwurf des Islamgesetzes nicht einverstanden“, so Sanac weiter. Die Regierung verteidigte gestern den Entwurf.

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Islamgesetz: Fischer verweist auf VfGH

Bundespräsident Heinz Fischer legte sich indes nicht eindeutig fest, ob die im neuen Islamgesetz vorgesehenen Regelungen Verfassungsprobleme aufwerfen könnten, wie sie die IGGiÖ ortet. Bei seiner Rede anlässlich der Konferenz „Islam auf dem Balkan“ meinte das Staatsoberhaupt gestern Abend, das letzte Wort habe hier der Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Besonders umstritten ist der Passus, wonach die Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit der islamischen Religionsgesellschaften im Inland aufzubringen seien.

„Als Jurist“ meinte Fischer dazu, dass es in Österreich ein Diskriminierungsverbot gebe und dass der Gleichheitsgrundsatz es verbiete, Gleiches ungleich zu behandeln. So sei unsachliche Diskriminierung verboten, nicht aber sachlich begründete Differenzierung. Was im konkreten Fall aus seiner Sicht vorliegt, sagte der Bundespräsident laut Redetext nicht.