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Sieben Schuld-, zwei Freisprüche

Im Strafprozess zu Schmiergeldvorwürfen gegen ehemalige Manager und Aufsichtsräte der Gelddruckerei-Tochter OeBS der Nationalbank sind am Freitag in erster Instanz die Urteile gefallen. Von den neun Angeklagten wurden sieben schuldig gesprochen. Einen Freispruch gab es für Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und einen weiteren angeklagten Ex-OeBS-Mitarbeiter.

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Im Mittelpunkt des Prozesses über 20 Verhandlungstage stand die Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre rund um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS). Laut Staatsanwalt Volkert Sackmann war von 2005 bis 2011 Geld an die Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien geflossen, um zu Druckaufträgen zu kommen.

Geständigen bleibt Gefängnis erspart

Die Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf und Johannes Miller sowie eine ehemalige Vertriebsmitarbeiterin der OeBS, die die angeklagten Geschäfte eingefädelt hatte, erhielten Freiheitsstrafen von je zwei Jahren, bedingt auf drei Jahre. Sie hatten im Laufe des Prozesses Geständnisse abgelegt. Wolf und Miller erhielten zudem Geldstrafen von je 800.000 Euro, bei Nichtzahlung drohen ihnen acht Monate Ersatzfreiheitsstrafe.

Wolfgang Duchatczek, Ex-Vize-Gouverneur der Österreichischen Nationalbank

APA/Herbert Neubauer

Duchatczek zeigte sich mit dem Freispruch „zufrieden“

Die höchste Strafe erhielt der Anwalt, der das Bestechungsgeld weitergeleitet hatte: Er fasste drei Jahre Freiheitsstrafe aus, davon zwei Jahre bedingt. Er wurde zudem zu 80.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Der zweite angeklagte Anwalt, der ebenfalls mit den Schmiergeldkonstruktionen befasst worden war, erhielt 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Dieselbe Strafe wurde über den Ex-Geschäftsführer der Münze Österreich, Kurt Meyer, sowie einen leitenden Vertriebsmitarbeiter verhängt.

Staatsanwalt Sackmann gab unmittelbar nach dem Urteil keine Erklärung ab. Meyer und der leitende Vertriebsmitarbeiter erhoben noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Die Übrigen nutzen die Bedenkzeit. Die ausgesprochenen Strafen sind nicht rechtskräftig. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz gab es keine Verurteilungen.

Richter: Keine Zweifel an Bestechung

Richter Georg Olschak führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Schöffengericht keine Zweifel an den Angaben der geständigen Angeklagten gehabt habe. Es sei um Bestechung bei Aufträgen der Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien gegangen. „Würde man sich ausmalen, dass die Angeklagte sich selbst die 14 Millionen Euro eingesteckt hat oder anders verschwinden ließ, dann hätte sie die aserbaidschanische und die syrische Nationalbank betrogen, die Regime dieser Staaten betrogen“, sagte der Richter. „Diese Variante ist für uns von Anfang an ausgeschieden.“

Damit erteilte Olschak den Vorbringen einiger Verteidiger eine klare Absage, die gemeint hatten, die Gelder hätten nicht der Bestechung, sondern der - legalen - Finanzierung der Geheimdienste dieser Länder gedient. „Ein Nachrichtendienst geht nicht her und sagt, ‚Grüß‘ Sie, ich bin vom aserbaidschanischen Geheimdienst, und wir bräuchten Geld’“, so der Richter.

„Kultur des Schweigens“ im Aufsichtsrat

Den Freispruch für Duchatczek begründete der Richter damit, dass es keine Urkunde, keine Zeugenaussage, keinen Beweis gebe, der Duchatczek direkt belaste. Einige hätten zwar gesagt, Duchatczek hätte von der Bestechung wissen müssen, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Damals habe im Aufsichtsrat eine „Kultur des Schweigens“ geherrscht, offenbar habe man hier den Kopf in den Sand stecken wollen. Duchatczek zeigte sich mit dem Freispruch „zufrieden“: „Wie ich erhofft und erwartet habe.“

Kritik an mitangeklagter Hauptzeugin

Ins Schussfeld der Verteidiger geriet am Schlusstag vor allem die geständige Ex-Vertriebsmitarbeitern. Sie soll als ehemaliges Mitglied des rumänischen Geheimdienstes Securitate möglicherweise Provisionszahlungen auch in ihre eigene Tasche fließen haben lassen, warfen ihr Verteidiger der Mitangeklagten vor.

Es gebe nur diese Zeugin, die behaupte, dass die Gelder wirklich an die jeweiligen Auftraggeber zurückgeflossen seien. Sie habe die ganzen Vorwürfe nur erfunden und die nunmehrigen Hauptangeklagten, die ehemaligen OeBS-Geschäftsführer, beherrscht und kontrolliert. Die Angeklagten seien wie Wachsfiguren von ihr herumgeschoben worden.

Staatsanwalt: Geldrückflüsse bekannt

Staatsanwalt Sackmann sagte in seinem Plädoyer, die OeBS-Manager hätten sehr wohl gewusst, dass das zu viel bezahlte Geld für die Banknotendruckaufträge aus Aserbaidschan und Syrien zurück in diese Länder fließt, es sich also um Bestechung gehandelt habe. Auch Duchatczek soll demnach die Faktenlage gekannt haben.

Der Verteidiger der Ex-Vertriebsmitarbeiterin stellte sich vor seine Mandantin: Man wisse sehr genau, wohin die Gelder geflossen seien, entgegnete er den Vorwürfen der anderen Rechtsvertreter, das hätte auch in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden können. Auch den Vorwurf der anderen, sie habe die Geldflüsse verschleiert, wies er zurück. Das sei bei solch hohen Beträgen gar nicht so einfach möglich.

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