Gerichtsstreit um Nachlass
In einem Streit um Tantiemen aus einer Joseph-Goebbels-Biografie muss die Verlagsgruppe Random House Auskunft darüber erteilen, wie viel Geld sie mit dem Verkauf des Buches verdient hat. Das entschied das Landgericht München Mitte September in einem Teilurteil. Ob Random House Goebbels’ Nachlassverwalterin Cordula Schacht an den Verkaufserlösen beteiligen muss, wurde noch nicht entschieden.
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Schacht hatte Random House verklagt, weil in der 2010 erschienenen Biografie von Peter Longerich Zitate aus Goebbels’ Tagebuch vorkommen. Dafür fordert Schacht Geld von Random House - exakt 6.507,87 Euro. Schacht ist die Tochter von Hitlers Wirtschaftsminister Hjalmar Schacht. Sie bekam die Rechte an Goebbels’ Nachlass Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge vom Schweizer Unternehmer und Altnazi Francois Genoud. Der hatte sich die Rechte von den Goebbels-Erben gesichert.
„Hatten nie vor, wirklich zu zahlen“
Um den Verkauf der bereits gedruckten Biografie nicht zu gefährden, schloss Random House nach Angaben von Justiziar Rainer Dresen einen Vertrag mit Schacht, nach dem sie an den Einnahmen aus dem Verkauf beteiligt werden sollte. „Wir hatten aber nie vor, wirklich zu zahlen“, sagte Dresen. Geld an die Nachlassverwalterin eines NS-Kriegsverbrechers zu zahlen, halte er für sittenwidrig. Der Vertrag sei deshalb aus seiner Sicht ungültig. Als die Zahlung ausblieb, zog Schacht vor Gericht.
Von dem nun verkündeten Teilurteil zeigte sich Dresen enttäuscht. „Das ist ein starkes Indiz dafür, dass das Gericht der Klage stattgeben wird“, sagte Dresen am Freitag in München. Er kündigte an, gegen das Teilurteil in Berufung zu gehen. „Weil wir uns kritisch mit dem Verbrecher beschäftigen, darf seine Familie davon profitieren. Das ist fast schon zynisch.“
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