Standards gegen Ausbeutung
Das Europaparlament in Straßburg hat Anfang des Jahres eine EU-Richtlinie mit sozialen Grundrechten für Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Staaten beschlossen. Die neuen Regeln, die bereits im Vorfeld zwischen dem Europaparlament und dem EU-Ministerrat ausgehandelt wurden, sollen Mindeststandards gegen Ausbeutung garantieren.
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Nach Schätzungen der EU-Kommission kommen jedes Jahr rund 100.000 Saisonarbeiter aus Drittstaaten in die Europäische Union. Die Richtlinie schreibt das Prinzip der Gleichbehandlung mit EU-Bürgern fest. Das gilt in Hinblick auf das Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt und Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaub, Feiertage sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Kontingente bleiben EU-Staaten vorbehalten
Die EU-Staaten können weiterhin die Kontingente für benötigte Saisonarbeiter aus Nicht-EU-Staaten selbst entscheiden. Sie können dafür eine maximale Dauer von fünf bis neun Monaten innerhalb eines Jahres festlegen. Wird die Unterkunft durch den Arbeitgeber vermittelt, darf die Miete nicht automatisch vom Lohn abgezogen werden.
Deutschland plant Mindestlohn
Die Regeln sehen aber auch Änderungen im Bankwesen vor, so dürfen Geldinstitute Saisonarbeiter ab 2016 kein Konto mehr verweigern, nur weil sie aufgrund ihrer Tätigkeit keinen festen Wohnsitz haben. Auch im Bereich Mindestlohn tut sich in einigen Ländern etwas. So soll ab 2015 ein Mindestlohn von 8,50 Euro für alle Arbeitnehmer in Deutschland gelten. Die deutsche Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagte im Vorfeld, dass vor allem die von Saisonarbeit geprägten Bereiche der Landwirtschaft sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes bei der Anpassung an den Mindestlohn unterstützt werden sollten.
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