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Wie viel Zeit ist ein Schicksal wert?

Dass ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter die Strafprozessordnung reformieren und dabei die Verfahren beschleunigen will, finden Richter, Staatsanwälte und Verteidiger gleichermaßen gut. Den eingeschlagenen Weg, etwa mit einem Zeitlimit für Ankläger und der Möglichkeit von Verurteilungen ohne mündliche Verhandlung, sehen die Standesvertreter aber mit äußerst gemischten Gefühlen.

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Eine „strikte Frist“ von höchstens drei Jahren für ihre Ermittlungen ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls würde etwa die Staatsanwälte-Vereinigung ablehnen. Das scheine zwar durch Brandstetters Pläne einer richterlichen Verlängerungsmöglichkeit nicht gegeben, sagte Martin Ulrich, Präsidiumsmitglied der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, gegenüber der APA. Ob die geplante Regelung ermöglicht, ausreichend auf den Einzelfall einzugehen, müsse man sich aber noch genau anschauen.

Verweis auf „lähmenden“ Personalmangel

Überhaupt stellt der Anklägervertreter den Sinn der Neuregelung infrage: Sie werde Verfahren nicht beschleunigen. Ohnehin bemühten sich Staatsanwälte um den raschestmöglichen Abschluss von Ermittlungen. Wichtig für raschere Verfahren seien vor allem ausreichend Kapazitäten, so Ulrich. Auch Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, betont, dass grundsätzlich jede Neuerung nur gelingen könne, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Mit dem Zeitlimit an sich hat Zinkl aber kein Problem.

Auch im Hinblick auf die Belastungen für den Verdächtigen sei der Abschluss von Ermittlungen binnen drei Jahren - wenn möglich - geboten, gibt Zinkl zu bedenken. Eine große Mehrbelastung für die Richter, die über Verlängerungen entscheiden müssen, erwartet er nicht: Die große Mehrzahl von Ermittlungen dauert nicht so lange. Zudem soll das Zeitlimit erst 2018 wirklich schlagend werden. Es soll am 1. Jänner 2015 in Kraft treten, aber erst für die danach aufgenommenen Ermittlungen gelten.

Prozesse dann vielleicht sogar länger

Nicht zufrieden ist Zinkl - ebenso wie Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff - mit dem geplanten Mandatsverfahren (also eine Art „Strafzettel“) für kleine Delikte. Brandstetter habe damit zwar eine Forderung der Richterschaft aufgenommen, aber das Vorhaben gehe zu weit. Zinkl ist auch „verärgert“, dass der Justizminister seinen Plan ohne vorherige Gespräche mit den Standesvertretern geschmiedet habe. Für Zinkl ist es bedenklich, „wenn eine längere Freiheitsstrafe ohne Verfahren per Strafverfügung verhängt werden kann“.

Schriftlich verhängte Strafen müssten dann in jedem Fall eine „wirklich verständliche Belehrung“ enthalten, betont der Richter. Alles andere könnte auch eine Einladung für Verurteilte sein, ein Verfahren in der nächsten Instanz noch einmal aufrollen zu wollen. Aus dem „kurzen Prozess“ würde ein umso längerer werden. Auch Anwaltsvertreter Wolff steht dem ganzen „Schnellverfahren“ skeptisch gegenüber. Nur um Verfahren schnell zu Ende zu bringen und Gerichte zu entlasten, „nimmt man ein Stück Rechtsstaat weg“.

Verteidiger freuen sich über mehr Möglichkeiten

„Ein Rechtsstaat muss es sich leisten, in einem geordneten Verfahren über das Schicksal seiner Bürger zu entscheiden“, unterstreicht der Anwaltsvertreter. Abgesehen davon ist Wolff aber voll des Lobes: „Im Großen und Ganzen muss man dem Minister gratulieren, das ist eine gelungene Novelle.“ Viele Forderungen der Anwälte würden umgesetzt. Vor allem die neue Sachverständigenregelung, die Angeklagten viele Rechte einräumt, begeistert Wolff - wenig verwunderlich, da sie viele neue Wege eröffnet, um Anklagepunkte „knacken“ zu können.

Aus Sicht des Strafverteidigers bringt auch das Zeitlimit für die Ankläger „mehr Rechtsstaatlichkeit“. Die geplante Abgrenzung zwischen bloß Verdächtigen und Beschuldigten nehme öffentlicher Vorverurteilung etwa bei anonymen Anzeigen die Spitze, meint Wolff außerdem. Dass es wieder einen zweiten Berufsrichter in großen Schöffenverfahren geben soll, begrüßt er ebenso. Die Verdoppelung des Anwaltskostenersatzes bei Freispruch schließlich sei ein „erster Schritt in die richtige Richtung“.

Grüne warnen vor „Schnellschuss“

Auch der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser steht einem Dreijahreslimit für staatsanwaltliche Ermittlungen skeptisch gegenüber - und auch der Verhängung unbedingter Haft ohne mündliche Verhandlung. Er warnte vor einem „Schnellschuss“ und forderte eine intensive Diskussion.

Was das Zeitlimit für die Staatsanwälte in Strafverfahren betrifft, verwies er darauf, dass die meisten Ermittlungen ohnehin weniger als drei Jahre dauern. Überschritten werde diese Frist nur, wenn Ressourcen fehlen oder Fälle besonders komplex sind. „Würden dann mangelnde Ressourcen zur Einstellung von Strafverfahren führen, wäre das eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats“, so Steinhauser.

Am Mandatsverfahren missfällt Steinhauser, dass „Verurteilungen zu Haftstrafen dann praktisch über einen Strafzettel möglich wären“. Bei unbedingten Haftstrafen sollte sich aber ein Richter jedenfalls einen persönlichen Eindruck vom Täter machen.

Kritik auch von FPÖ

Alles andere als begeistert von dem vom Justizminister geplanten Mandatsverfahren für kleinere Delikte ist auch die FPÖ. Der Vorschlag sei „rechtsstaatlich problematisch“. Die Rechtsstaatlichkeit dürfe nicht der Sparpolitik geopfert werden, meinte Justizsprecher Harald Stefan am Mittwoch in einer Aussendung.

Mit einer Strafdrohung bis zu einem Jahr Haft seien von Brandstetters Vorschlag auch Delikte wie Raufhandel, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Nötigung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Stalking und Sachbeschädigung erfasst. Diese „mit Organstrafmandaten ähnlich wie bei Verkehrssündern“ zu ahnden - und dabei ohne Prozess Haft zu verhängen - hält Stefan für falsch.

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