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EU-Kommissar will vor EuGH gehen

EU-Handelskommissar Karel de Gucht will im Streit über die Hürden für die Verabschiedung von Handelsabkommen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten. Die Kommission habe „die feste Intention, in den kommenden Wochen hierzu vor den Gerichtshof zu gehen“, heißt es in einem Protokoll über ein Treffen De Guchts mit Europaabgeordneten vom 1. April.

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Aus der Kommission verlautete dazu vergangenen Dienstag, dass der Hintergrund das geplante Handelsabkommen mit den USA (TTIP) sei. Bei der gerichtlichen Klärung solle es aber nicht um das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und den USA (TTIP) im Speziellen, sondern um die institutionellen Hürden für Handelspakte im Allgemeinen gehen, hieß es weiter. Die institutionellen Hürden, die TTIP bis zum Inkrafttreten nehmen muss, dürften maßgeblich für die Erfolgsaussichten des umstrittenen Paktes sein.

Wer soll zustimmen?

Zwei Möglichkeiten gibt es: TTIP könnte als reines Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA gewertet werden. In so einem Fall müssen am Schluss lediglich die Mehrheit der EU-Regierungen und das Europaparlament zustimmen. Höhere Hürden haben gemischte Handelsabkommen - hier müssen am Schluss neben dem Europarlament nicht nur die Mehrheit, sondern alle EU-Länder zustimmen beziehungsweise ratifizieren.

In Deutschland hat bei gemischten Abkommen der Bundestag Mitspracherecht. Er könnte TTIP also allein zu Fall bringen, falls der Vertrag entsprechend eingestuft wird. In Deutschland ist das Abkommen umstritten. Befürchtet werden unter anderem Absenkungen der Standards beim Verbraucherschutz auf Drängen der USA.

Hauptstädte für höhere Hürden

In den Hauptstädten herrscht dem Vernehmen nach die Ansicht vor, TTIP müsse die höheren Hürden nehmen. Ein EU-Diplomat bekräftigte, Deutschland sei weiter der Auffassung, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handle. Ein anderer Diplomat sagte, alle Regierungen hätten De Gucht zum Start der Verhandlungen klargemacht, es werde ein gemischtes Abkommen.

De Gucht will aber nicht zulassen, dass die Regierungen „der EU gemischte Abkommen aufzwingen“, wie es in dem Protokoll von Anfang April heißt. Das bezieht sich laut Kommissionskreisen auf Handelsabkommen im Allgemeinen. „Die Kommission plant offensichtlich, die nationalen Parlamente beim Abschluss der Abkommen auszuschalten“, kommentierte die Fraktions-Vizechefin der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn.

Noch kein abschließendes Urteil möglich

Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags hat zu TTIP eine zurückhaltende Einschätzung. Einem aktuellen internen Gutachten zufolge ist noch gar nicht entscheidbar, was für eine Art Abkommen TTIP werde und welche Hürden der Pakt nehmen muss. Denn dafür komme es auf den konkreten Inhalt an - der wird derzeit noch verhandelt. Auch aus der Kommission verlautete, ein abschließendes Urteil über die institutionellen Hürden für TTIP sei erst möglich, wenn der Inhalt feststehe.

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