Kickl sieht „banalen Urheberrechtsstreit“ um FPÖ-Song

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl hat hinsichtlich des Auslieferungsbegehrs des Landesgerichts für Strafsachen Wien gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache von einem „banalen Urheberrechtsstreit, wie er in Österreich Hunderte Male im Jahr ausgetragen wird“, gesprochen.

Strache habe mit der Komposition und Auswahl des Wahlkampfliedes „Liebe ist der Weg“ „natürlich nichts zu tun“, so Kickl.

Der FPÖ-Chef sei nur deshalb Beteiligter dieses Verfahrens, „weil er von der Gegenseite in seiner Eigenschaft als Obmann der FPÖ in Anspruch genommen wurde“, so der Generalsekretär, der von einer „sensationsheischenden und hysterischen Berichterstattung mancher Medien“ sprach.

Song von irischer Band zweckentfremdet

Das Landesgericht stellte an den Nationalrat eine Anfrage zur Auslieferung Straches. Über diesen wird am Schluss der Plenarsitzung am kommenden Mittwoch entschieden. Grund ist eine Privatanklage der Universal Music Publishing GmbH, die Rechteinhaber des Liedes „Run“ ist - geschrieben von Gary Lightbody, Frontmann der nordirisch-schottischen Rockgruppe Snow Patrol.

Der Vorwurf: Der von der FPÖ-Hausband John Otti Band geschaffene Wahlkampfsong „Liebe ist der Weg“ sei eine umgetextete Version von „Run“ - und zwar, ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis gefragt zu haben, so die Anklage. Strache ist der Zweitangeklagte - neben dem Erstangeklagten Werner Otti, Leadsänger der John Otti Band. Dem FPÖ-Chef wird vorgeworfen, dass das Lied zur Aufführung gebracht werden konnte.