Wahlordnung nationale Angelegenheit
Bei der EU-Wahl von 22. bis 25. Mai gibt es nicht nur drei Wahltage, sondern auch gänzlich unterschiedliche Regeln in den Mitgliedsstaaten. Kein Wunder: Eigentlich handelt es sich um 28 einzelne Abstimmungen für ein und dasselbe Parlament. Und die Regeln weichen teilweise stark voneinander ab.
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Das beginnt bereits beim Tag der Abstimmung: Entsprechend den unterschiedlichen Gebräuchen in einzelnen EU-Staaten wird nämlich an unterschiedlichen Tagen gewählt. Den Anfang machen die Niederlande und Großbritannien, die am Donnerstag, dem 22. Mai, zur Urne rufen. Es folgt Irland, das am 23. Mai wählt. Zweitägige Abstimmungen finden in Tschechien (23. bis 24.) und Italien (24. bis 25.) statt. Lettland, Malta und die Slowakei wählen am 24. Mai, die übrigen EU-Staaten am großen Wahlsonntag, dem 25. Mai.
Altersvorgaben für Kandidaten
Ein weiterer Punkt sind unterschiedliche Regelungen hinsichtlich des Mindestalters für Kandidaten: Wie jung Kandidaten für die Wahl sein dürfen, ist von Land zu Land unterschiedlich. Während die derzeit jüngste Abgeordnete des Europaparlamentes, Amelia Andersdotter von der schwedischen Piratenpartei, schon mit 22 auf der Wahlliste stand und mit 24 Jahren einzog, wäre das in einigen EU-Staaten gar nicht möglich gewesen.
Zypern, Italien und Griechenland schreiben ein Mindestalter von 25 vor, Rumänien verlangt zumindest 23 Jahre. In einigen osteuropäischen Ländern und Irland liegt das passive Wahlalter bei 21, in der Mehrheit der Staaten - auch in Österreich - bei 18 Jahren. Aktiv wählen werden darf man hierzulande schon mit 16 Jahren.
Wahlhürde unterschiedlich
Auch die Wahlhürde, also wie viel Prozent eine Partei für das Erlangen eines Mandats erreichen muss, ist unterschiedlich festgesetzt. Die europäischen Staaten haben formelle Wahlhürden, aber auch die Zahl der Mandate in kleineren Ländern erschwert den Einzug. In Staaten wie Zypern, das nur sechs Abgeordnete nach Brüssel schickt, braucht es darum zumindest 16,6 Prozent für ein Mandat.
Die gesetzliche Grenze für den Einzug variiert in Staaten mit einer Sperrklausel zwischen fünf und 1,8 Prozent, in 13 EU-Ländern gibt es gar keine Wahlhürde. In Österreich ist die Wahlhürde wie bei den Nationalratswahlen vier Prozent, eine Partei braucht aber mindestens 5,5 Prozent, um mit einem Mandatar ins Europaparlament einzuziehen.
Gewichtung der Stimmen ungleich
Recht ungleich fällt in den EU-Staaten das Gewicht der einzelnen Stimme aus. Denn die bevölkerungsreichen Länder haben nicht so viele Mandate, wie es ihrer Größe entspricht. So hat Deutschland mit über 80 Millionen Einwohnern 96 Sitze, der Inselstaat Malta mit rund 400.000 Einwohnern immerhin sechs. Damit bestimmen in Deutschland mehr als 800.000 Wahlberechtigte einen Sitz, in Malta sind es nur rund 70.000. Österreich liegt bei der Repräsentation ziemlich im Mittelfeld, über die 18 Mandate wird von je rund 350.000 Wahlberechtigten entschieden.
Auch nach welchem Modus gewählt wird, ist bei der Europawahl nicht festgelegt. In einigen Staaten, darunter Spanien und Deutschland, stellen die Parteien nationale Wahllisten auf, deren Reihenfolge sich von den Wählern nicht beeinflussen lässt. Hingegen gibt es in Staaten wie Österreich die Möglichkeit, durch die Vergabe von Vorzugsstimmen Kandidaten nach vorne zu reihen.
Keine nationalen Listen
In einigen Staaten, darunter Frankreich und Großbritannien, werden keine nationalen Listen erstellt, sondern es wird in einzelnen Wahlkreisen (etwa Westfrankreich und Nordostengland) über je mehrere Mandate entschieden. Irland und Nordirland sind die einzigen Gebiete der EU, in denen nach dem System übertragbarer Einzelstimmgebung gewählt wird - das heißt, Wähler können mehrere Präferenzen auf dem Stimmzettel angeben, die Mandate werden demnach in einem komplexen Verfahren ermittelt.
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