EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

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Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute und kippte mit diesem Urteil die EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und E-Mail-Informationen (Vorratsdatenspeicherung).

Dem EuGH-Urteil zufolge verstößt die EU-Richtlinie gegen Grundrechte der Bürger und muss reformiert werden. Demnach muss die verdachtslose Speicherung von Verbindungsdaten künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden.