Ostermayer: Neuer Anlauf zur Lockerung von Amtsgeheimnis
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) startet einen neuen Anlauf zur Lockerung des Amtsgeheimnisses. Statt grundsätzlicher Amtsverschwiegenheit soll für Behörden, staatsnahe Unternehmen und eingeschränkt die Gerichtsbarkeit auf Bundes- und Landesebene künftig grundsätzliche Informationspflicht gelten, sagte er gestern im Ö1-Mittagsjournal. Ostermayer will in den nächsten Wochen einen Entwurf in Begutachtung geben.
Schon als Staatssekretär hatte er sich in der vorigen Legislaturperiode bemüht, das Amtsgeheimnis zu lockern. Ein Beschluss des neuen „Informationsfreiheitsgesetzes“ vor der Wahl scheiterte aber an der ÖVP - sodass das Thema nun wieder im Regierungsprogramm steht, mit der Vorgabe eines Begutachtungsentwurfes für das erste Halbjahr 2014.
Am vorigen Entwurf hatte die ÖVP bemängelt, dass die Bundesländer und staatsnahe Unternehmen nicht einbezogen waren. Das ist im neuen Entwurf anders: Alle Organe der Gesetzgebung und Verwaltung auf Bundes- und Landesebene sollen zur Information verpflichtet werden, außerdem mehrheitlich (über 50 Prozent) im Eigentum der öffentlichen Hand stehende bzw. vom Rechnungshof kontrollierte Unternehmen und die Gerichtsbarkeit. Letztere aber eingeschränkt: Im Sinn der Persönlichkeitsrechte soll es keine Veröffentlichung zu einzelnen Verfahren geben, aber etwa zu allgemeinen Statistiken und Gutachten.