Dreieinhalb Jahre Haft

Der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ist am Donnerstagabend bei einem zweiten Prozess wegen Bestechlichkeit erneut schuldig gesprochen worden. Das erste Urteil wurde jedoch leicht abgeschwächt. Statt vier Jahren muss Strasser nun dreieinhalb Jahre in Haft. Eine Fußfessel wird laut dem Gericht erst nach 21 Monaten möglich sein. Strassers Verteidiger legte gegen das Urteil umgehend Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess war notwendig geworden, da der Oberste Gerichtshof das erste Urteil aufgehoben hatte. Dem OGH war nicht klar genug herausgearbeitet worden, dass Strasser das Geld für die Beeinflussung einer konkreten EU-Richtlinie verlangt habe.

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