770 Mio. Euro Einnahmen erwartet
Am Samstag ist das neue Steuerpaket der Regierung in Kraft getreten. Die Konsumenten konnten die Auswirkungen schon am Wochenende bemerken: Die Alkoholsteuer auf gebrannte Getränke stieg um 20 Prozent, pro Flasche Sekt wird nun eine „Schaumweinsteuer“ von 75 Cent fällig. Auch die Zigarettenpreise stiegen durch das „Abgabenänderungsgesetz“, das mit den Stimmen der Koalition beschlossen wurde.
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Die zum Japan-Tobacco-Konzern gehörende Austria Tabak erhöht die Zigarettenpreise um 20 Cent pro Packung. Eine Packung Memphis Classic etwa wird damit 4,40 Euro kosten. Weitere Preissteigerungen in den nächsten Jahren werden folgen, denn weitere jährliche Steuererhöhungen bis 2017 sind schon beschlossen.
Die nun wiedereingeführte Schaumweinsteuer gilt für Champagner, Sekt und Prosecco Spumante. Hier wird je ein Euro pro Liter (also 75 Cent je Flasche) fällig. Wer sich die Steuer sparen will, muss Prosecco Frizzante kaufen - der gilt (wegen des geringeren Flaschendrucks) nämlich steuerlich als Wein.
Autokäufer zahlen mehr
Für Autobesitzer stieg mit 1. März die motorbezogene Versicherungssteuer - wobei die Regierung betont, dass es sich um die erste Anhebung seit 2000 handelt. Außerdem werden leistungsstarke Autos stärker belastet als schwach motorisierte: Hat das Auto 105 PS, macht das Plus laut Regierungsberechnungen rund 45 Euro jährlich aus (auf 394 Euro), bei 147 PS sind es bereits rund 80 Euro zusätzlich.
Auch wer ein Auto kauft, wird dafür in der Regel mehr zahlen müssen - allerdings werden Kleinwagen mit niedrigem Spritverbrauch durch die Neuberechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) teilweise auch billiger. Maximal fällig werden jedenfalls 32 Prozent vom Kaufpreis. Außerdem gilt eine Übergangsfrist: Wer den Kaufvertrag für sein neues Auto vor dem 16. Februar unterschrieben hat, kann - sofern die Auslieferung vor 1. Oktober erfolgt - noch die alte NoVA zahlen. Es sei denn, die „NoVA neu“ ist günstiger, dann kann auch das neue Modell gewählt werden.
Einschränkung der Gruppenbesteuerung für Konzerne
Umgestaltet wird die Gruppenbesteuerung. Künftig sollen nur noch ausländische Körperschaften als „Gruppenmitglieder“ anerkannt werden können, wenn sie in einem Staat ansässig sind, mit dem Österreich umfassende Amtshilfe vereinbart hat.
Eine Ausnahme wurde in letzter Minute noch vereinbart: Schließt ein Konzern bis Ende 2016 eine Betriebsstätte in einem Land ohne Abkommen und kann diese Verluste nicht rechtzeitig steuerlich geltend machen, gibt es dafür nun eine Übergangsfrist. Bei der Bankenabgabe wird künftig ausschließlich die Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen (nicht mehr auch Derivate). Der Sonderbeitrag zu dieser „Stabilitätsabgabe“ bleibt zwar bis 2017 befristet, wird aber von 25 auf 45 Prozent angehoben.
GmbH-Reform und Steuermalus für hohe Gehälter
Eingeschränkt wird die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern, die bisher unbeschränkt galt. Nunmehr können diese nur noch bis zu einer Summe von einer halben Million Euro als Betriebskosten abgesetzt werden. Verwässert wurden auf Druck der Wirtschaft im Zuge der Gesetzwerdung noch die GmbH-Reform und die Gewinnfreibeträge. Letztere sollen zwar im Prinzip tatsächlich nicht mehr gelten, wenn in Wertpapiere investiert wird.
Ausgenommen wurden aber Wohnbaudarlehen, die weiter steuerbegünstigt gekauft werden können. Bei der GmbH-Reform bleibt es nun doch bei den 10.000 Euro Stammkapital. Die steuerschonende Kapitalherabsetzung durch bestehende Firmen soll aber nicht mehr möglich sein. Außerdem müssen Neugründer ihr Stammkapital binnen zehn Jahren auf 35.000 Euro aufstocken.
Begünstigung bei Kündigungsentschädigungen bleibt
Eine weitere Änderung, die entgegen den ursprünglichen Vorhaben durchgeführt wurde, geht auf den Widerstand der Arbeitnehmer zurück. Die steuerliche Begünstigung bei Kündigungsentschädigungen bleibt bestehen. Einschränkungen gibt es nur bei echten „Golden Handshakes“.
Insgesamt erwartet sich die Regierung durch das Abgabenänderungsgesetz heuer Einnahmen von rund 770 Mio. Euro, ab 2015 sollen es 1,2 Mrd. Euro sein. Große Brocken sind neben der Tabaksteuer (bis zu 250 Mio. Euro jährlich) und den höheren Autosteuern (rund 280 Mio. Euro jährlich) auch die Einschränkung der Gruppenbesteuerung für Konzerne (50 Mio. Euro), der Steuermalus für Managergehälter ab 500.000 Euro jährlich (60 Mio. Euro) und die Erhöhung der Bankenabgabe (90 Mio. Euro).
Ein Drittel fließt in Länder und Gemeinden
Freuen dürfen sich über die Steuererhöhungen auch Länder und Gemeinden: Beim Bund bleiben nämlich nur etwa zwei Drittel der Mehreinnahmen, der Rest fließt über den Steuerverbund des Finanzausgleichs zu Ländern und Gemeinden weiter. Selbst die Bankenabgabe, die ja eigentlich die Bankenhilfe der Bundesregierung finanzieren sollte, wird mit Ländern und Gemeinden geteilt.
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