Neue Mittel wären genehmigungspflichtig
Die EU-Kommission sieht bei der Abwicklung der maroden Hypo Alpe-Adria „eine Menge Flexibilität für Österreich“. Aus dem Büro von Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hieß es am Montag auf Anfrage der APA, der Restrukturierungsplan der Brüsseler Behörde vom September 2013 habe auch neue Staatshilfen von zusätzlichen 5,4 Mrd. Euro vorgesehen.
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Dieses Geld sei zusätzlich zu jenen Mitteln verfügbar, welche die Bank bis zum September des Vorjahres bereits erhalten habe. Sollten zusätzliche Staatshilfen erforderlich sein, müssten sie auf jeden Fall von der EU-Kommission genehmigt werden, hieß es.
Höchstsumme ausschlaggebend
Zuletzt hatte es in Österreich eine Debatte unter Juristen über die Beihilfenfrage für die Hypo-Anstalt gegeben. Vor allem sei zu klären, ob eine Anstalt, die nicht mehr im Markt tätig ist, unter das EU-Beihilferegime falle. Im Finanzministerium hatte es dazu geheißen, dass die Republik wieder in Brüssel vorstellig werden müsste, wenn beim Abbau die Höchstsummen an erlaubten Staatsbeihilfen überschritten werden, unabhängig vom Abwicklungsmodell.
EU-Verfahren läuft nur bis 2017
Juristen, die sich mit der Causa für die Hypo schon beschäftigen, argumentieren, dass das EU-Beihilfeverfahren zur Hypo nur bis 2017 gilt, die geplante Anstalt aber auf zumindest ein Jahrzehnt angelegt sei. Die operative Bank - im Kern die Balkan-Töchter - höre 2015 auf zu existieren, also sobald diese Balkan-Banken verkauft seien. Die letzten Landeshaftungen für die Hypo-Anleihen reifen 2017 ab.
Anfang September 2013 hat die EU-Kommission alle bis 2012 für die Hypo geflossenen Staatshilfen durchgewunken und für die Zeit zwischen 2013 und 2017 weitere staatliche Kapitalhilfen von höchstens 5,4 Mrd. Euro gebilligt. Vom erlaubten „Kapitalrahmen“ mussten im abgelaufenen Jahr gleich 1,75 Mrd. Euro abgerufen werden. Nach Abzug dieser Summe sind laut Beihilfebescheid aus Brüssel jetzt noch maximal 3,65 Mrd. Euro frisches Kapital erlaubt.
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