„Anspruch auf Selbstbestimmungsrecht“
Die baskische Terrororganisation ETA hat ihr Umfeld aufgefordert, dem Vorbild der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung zu folgen. Um die politische Unabhängigkeit des Baskenlandes von Spanien zu erreichen, müsse es ab sofort „höchste Priorität“ werden, wie in Katalonien den „Anspruch auf das Selbstbestimmungsrecht“ der Völker in den Mittelpunkt separatistischer Forderungen zu stellen.
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Seit rund einem Jahr fordert die nationalistische Regionalregierung von Artur Mas (CiU) mit nationalen wie internationalen Kampagnen das Recht der Katalanen, im kommenden Jahr ein Unabhängigkeitsreferendum wie in Schottland abhalten zu dürfen. Mitte September bildeten 1,6 Millionen Katalanen eine 400 Kilometer lange Menschenkette mit der Forderung nach Unabhängigkeit. Artur Mas kündigte nach diesem „demokratischen Aufschrei“ an, die Volksbefragung über eine Abtrennung vom spanischen Königreich solle auf jeden Fall im kommenden Jahr 2014 stattfinden, auch wenn die konservative Zentralregierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy (PP) diese als „verfassungswidrig“ ablehnt.
Vorbildhafte Strategien
Für die baskische Terrororganisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna/Baskenland und Freiheit) sei die Strategie Schottlands wie Kataloniens eine „wichtige Referenz“, um die baskische Bevölkerung erneut für die Notwendigkeit eines unabhängigen baskischen Staates zu mobilisieren. Die ETA schlägt sogar vor, die katalanische Menschenkette für das Recht auf die Durchführung eines Unabhängigkeitsreferendums zu kopieren. Das geht aus einem internen Rundschreiben hervor, das die spanische Polizei Mitte November bei ETA-Häftlingen fand.
In dem Rundschreiben lobte die ETA zudem den Beschluss des Straßburger EU-Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der die Parot-Doktrin für rechtswidrig erklärte, als einen „wichtigen Schritt im baskischen Friedensprozess“. Mit der Doktrin verhinderte die spanische Regierung seit 2006, dass inhaftierte ETA-Häftlinge wegen guter Führung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden können, indem man Strafnachlässe nicht mehr auf die maximale Haftdauer von 30 Jahren anrechnete, sondern auf die Gesamtstrafe, zu der ein Straftäter verurteilt wurde. Dadurch blieben ETA-Terroristen, die wegen mehrfachen Mordes zu Hunderten von Jahren Haft verurteilt waren, im Gefängnis.
Protest gegen EGMR-Urteil
Im Oktober erklärte der EGMR diese Handhabung als illegal. Seitdem musste Spanien an die 30 ETA-Terroristen auf freien Fuß setzen, was zu großen Protesten unter der spanischen Bevölkerung und speziell unter den ETA-Opfern und ihren Angehörigen führte.
Um die Gemüter zu beruhigen, ließ die spanische Regierung dem EGMR in der Folge ausrichten, man werde der entlassenen ETA-Terroristin Ines del Rio, welche als erste vor dem Straßburger Gerichtshof gegen die Parot-Doktrin klagte, nicht die von den EU-Richtern auferlegte Entschädigung von 30.000 Euro für die verlängerte Haftstrafe auszahlen. Als Begründung gab die Regierung an, die ETA-Terroristin schulde ihren Opfern noch zivilrechtliche Entschädigungen von 1,5 Millionen Euro. Die massenhaften Freilassungen von ETA-Insassen bezeichnete die Terrorgruppe als einen positiven Schritt in Richtung genereller Hafterleichterungen und einer „Amnestie“ für alle ETA-Häftlinge.
Waffen noch nicht abgegeben
Beides sind Forderungen der ETA, um zwei Jahre nach dem „Ende des bewaffneten Kampfes“ endgültig auch ihre Waffenarsenale abzugeben, so wie es die spanische Regierung fordert. Die ETA kämpfte fast 50 Jahre für die politische Unabhängigkeit des Baskenlandes. Über 830 Menschen fielen dem Kampf zum Opfer. Im Oktober 2011 beendete die ETA offiziell ihre „bewaffnete Aktivität“, löste sich bisher aber nicht endgültig auf.
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