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Marktzulassung für nichtig erklärt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Zulassung des Generdapfels Amflora durch die EU-Kommission abgelehnt. Der EuGH teilte am Freitag mit, dass die Brüsseler Behörde die Verfahrensvorschriften der Regeln für die Zulassung von Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) verletzt habe.

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Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren von der EU-Kommission in der EU für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Für die Lebensmittelproduktion ist Amflora nicht erlaubt. Doch wie das EU-Gericht nun urteilte, wurden bei der Zulassung durch die EU-Kommission nicht die vorgeschriebenen Verfahren befolgt.

Verbot wegen Verfahrensfehlers

Die EU-Kommission hatte im Verlauf des Verfahrens mehrere Stellungnahmen der EU-Lebensmittelbehörde EFSA eingeholt. Im Juni 2009 gab die EFSA eine konsolidierte wissenschaftliche Stellungnahme ab, in der sie sagte, dass Amflora weder eine Gefahr für die Gesundheit des Menschen noch für die Umwelt darstelle. Daraufhin erteilte die EU-Kommission die Zulassung für Anbau und Verarbeitung in Futtermitteln, nachdem sich die EU-Staaten zuvor noch in Unkenntnis der EFSA-Beurteilung von 2009 nicht mit ausreichender Mehrheit für oder gegen die Zulassung ausgesprochen hatten.

Die EU-Kommission hätte den zuständigen Gremien vor Erlass der Beschlüsse geänderte Entwürfe ihrer Beschlüsse sowie die EFSA-Stellungnahme von 2009 vorlegen müssen. Da das versäumt wurde, seien die „von der Kommission für den Erlass dieser Beschlüsse angeführten wissenschaftlichen Begründungen nicht die gleichen“ gewesen, heißt es in der Gerichtserklärung. Die EU-Kommission sei somit von den Vorschriften der Zulassungsverfahren abgewichen.

EFSA-Stellungnahme entscheidend

„In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte.“ Denn durch die neue EFSA-Stellungnahme sei ein Meinungsumschwung der Mitgliedsstaaten nicht ausgeschlossen gewesen. „Da somit die Kommission ihre Verfahrenspflichten in erheblichem Maße verletzt hat, erklärt das Gericht die angefochtenen Beschlüsse für nichtig.“

Die Entscheidung des EU-Gerichts betrifft somit allein Fehler der EU-Kommission im Verlauf der Zulassung - und nicht die in der EU geführte Debatte über den Schaden, den Nutzen und die Akzeptanz von Gentechnik. Für die EU-Kommission ist das unangenehm, BASF dürfte es in seiner Entscheidung bestärken, seine Gentechnikaktivitäten in Europa eingestellt zu haben.

Bereits Anfang 2012 hatte BASF die Richtungsentscheidung getroffen, sich bei der Gentechnik auf Nord- und Südamerika sowie auf Asien zu konzentrieren. Die Geschäftsleitung des für die Amflora-Kartoffeln zuständigen Bereichs Plant Science verlegte der Konzern mittlerweile von Deutschland in die USA. Das Kapitel Amflora legte der Konzern zudem weltweit zu den Akten - weder in Europa noch außerhalb Europas gibt es dem Konzern zufolge Forschungs- oder Marketingaktivitäten im Zusammenhang mit der Erdapfelsorte.

Umweltorganisation erfreut

In einer ersten Reaktion begrüßte die Umweltschutzorganisation Greenpeace das Urteil des Gerichts. „Es ist erfreulich, dass die unrühmliche Geschichte der Gentech-Kartoffel Amflora mit dem heutigen Urteil beendet ist“, so Dagmar Urban, Landwirtschaftsexpertin von Greenpeace. Das Urteil zeige, wie wichtig es ist, dass Mitgliedsstaaten der EU-Kommission auf die Finger schauen. Österreich hatte sich gemeinsam mit Frankreich, Luxemburg und Polen der Klage Ungarns gegen die EU-Kommission angeschlossen.

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