Auf Pornoabmahnungen folgt Spamwelle

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Betrüger versuchen offenbar, auf eine Welle von Abmahnungen wegen angeblich im Internet geschauter Pornofilme aufzuspringen. Derzeit würden gefälschte Abmahnschreiben per E-Mail verschickt, erklärte das Landgericht Köln gestern Abend. Das hätten Betroffene dem Gericht berichtet.

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke sagte, die E-Mails enthielten im Anhang eine Zipdatei mit angeblichen Anwaltsunterlagen. Die Dateien enthielten allerdings Viren, warnte er. Man sollte sie daher nicht öffnen.

Die Betrüger ahmten offenbar die echte Abmahnung nach: In den Nachrichten tauche der Name der Rechtsanwälte Urmann und Collegen auf, erklärte das Landgericht. Allerdings liege der Zeitpunkt des angeblichen Rechtsverstoßes in der Zukunft. Der Absender der E-Mail sei ebenfalls nicht korrekt.

Gegen Urheberrecht verstoßen?

Die echten Abmahnungen stammen von der Kanzlei Urmann und Collegen. Sie wurde offenbar vom schweizerischen Rechtevertreter The Archive beauftragt. Nutzern einer Pornoseite wird vorgeworfen, durch die Nutzung der gestreamten Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro an den Rechtevertreter von The Archive überweisen. Allerdings ist umstritten, ob sich diejenigen strafbar machen, die urheberrechtlich geschütztes Material wie beim Streaming nur anschauen und nicht weiterverbreiten.