Themenüberblick

OLG revidierte Urteil aus erster Instanz

In den Nachwehen zu seinem Korruptionsprozess hat der frühere ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser schon kürzlich einen kleinen Sieg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz gab seiner Klage gegen einen Zeitungsartikel nach einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen Mitte November zumindest teilweise statt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Einer von zwei beanstandeten Zeitungsartikeln der „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“) habe die Unschuldsvermutung verletzt, so die Begründung. Die „OÖN“ müssen 1.300 Euro Entschädigung zahlen. Strassers Anwalt - der ehemalige Politiker erschien auch dieses Mal nicht zur Verhandlung - hatte dem Medium die Verletzung der Unschuldsvermutung in den in der Printausgabe und im Internet veröffentlichten Artikeln vorgeworfen und eine angemessene Entschädigung verlangt.

Langer Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zwischen Strasser und der Zeitung hatte schon letztes Jahr begonnen und sich einigermaßen holprig entwickelt. Verhandlungen wurden vertagt, Anwälte erkrankten, und schließlich legte das Landesgericht Linz als erste Instanz das Verfahren überhaupt auf Eis, um den Ausgang des Wiener Strafverfahrens gegen Strasser wegen Korruption abzuwarten. Am 13. Mai, vier Monate nach Strassers erstinstanzlicher Verurteilung wegen Bestechlichkeit, war es schließlich so weit: Das Gericht wies Strassers Klage zur Gänze ab.

Das Landesgericht Linz befand dabei, dass Strasser bei den beanstandeten Artikeln nicht jene Bestechlichkeit für ein Verhalten in der Zukunft vorgeworfen wurde, für die er später in Wien noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Es sei darin um die Nebenbeschäftigungen in der Vergangenheit gegangen, hieß es. Zudem wurde Strasser zu vollem Kostenersatz für die Klage gegen die Zeitung verurteilt. Strassers Anwalt meldete jedoch volle Berufung an, und die Causa kam vor das OLG Linz als nächsthöhere Instanz.

„Unschuldsvermutung mit Füßen getreten“

Das OLG gelangte am 12. November schließlich zu einer anderen Auffassung als das Landesgericht und sah in einem Artikel den Vorwurf von strafbarem Verhalten erfüllt. Es verurteilte die OÖN Redaktion GmbH & Co KG zur Zahlung von 500 Euro und die OÖ. Online GmbH & Co KG zur Zahlung von 800 Euro, da der Beitrag noch am Abend vor dem Urteilsspruch online abrufbar gewesen sei. Strassers Anwalt hatte einen Schreibstil angeprangert, „der die Unschuldsvermutung mit Füßen tritt“.

Zeitung argumentierte mit „Moral in der Politik“

Der Anwalt der Zeitung hatte seinerseits erklärt, dass sich nicht nur die „OÖN“, sondern auch andere Medien mit „Ethik und Moral in der Politik“ auseinandergesetzt hätten. Bereits zu Prozessbeginn hatte die Zeitung argumentiert, man habe in den betreffenden Artikeln nichts über strafrechtlich Relevantes aussagen wollen, sondern nur Emotionen beim Betrachten jener inzwischen berüchtigten Videos zusammengefasst, die Strasser bei Gesprächen mit zwei vermeintlichen Lobbyisten zeigen.

Der frühere EU-Parlamentarier Strasser war über zwei britische Enthüllungsjournalisten gestolpert, die ihm unter der Vorgabe, sie seien Lobbyisten, die entgeltliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt haben sollen. Für seine Dienste habe er ein jährliches Honorar von 100.000 Euro gefordert, so der Vorwurf. Strasser hatte in seinem Strafverfahren behauptet, er habe die beiden Männer für Geheimagenten gehalten und sich nur zum Schein auf Gespräche mit ihnen eingelassen, um sie und ihre Hintermänner zu enttarnen.

Links: