Themenüberblick

Bestpreisklausel für Partner kritisiert

Das deutsche Bundeskartellamt hat sein Verfahren gegen den Internethändler Amazon eingestellt, nachdem das Unternehmen auf Druck der Behörde auf eine Bestpreisklausel für Handelspartner verzichtet hatte.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr.

Das Unternehmen habe eine „rechtlich verbindliche Streichung“ der entsprechenden Klauseln in seinen Vertragsbedingungen umgesetzt, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit. Auch habe es eine entsprechende „unmissverständliche Mitteilung“ des Unternehmens gegeben, mit der Amazon Händler über die Abschaffung der Regeln informierte. Kartellamtschef Andreas Mundt betonte am Dienstag, die rechtlich verbindliche Streichung der „Preisparität“ aus den Geschäftsbedingungen sei von auf dem Amazon-Marketplace aktiven Händlern gegenüber dem Kartellamt ausdrücklich bestätigt worden.

„Einschränkung des Wettbewerbes“

Amazon hatte laut dem Bundeskartellamt von Händlern, die Marketplace nutzten, bis vor kurzem verlangt, bei Amazon jeweils den günstigsten Preis anzubieten. Der Onlineriese hatte den Händlern mit der „Preisparitätsklausel“ vorgeschrieben, dass sie auf keiner anderen Plattform im Internet wie etwa beim Onlineauktionshaus eBay oder auf eigenen Internetseiten ihre Produkte günstiger verkaufen dürfen. Das sah das Kartellamt als Einschränkung des Wettbewerbs an, unter anderem auch, weil Amazon direkter Konkurrent der Händler ist, die auf Marketplace aktiv sind.

„Amazon ist der größte Onlinehändler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Onlinemarktplatzes“, so Mundt.

Teileinlenken im August

Amazon war zu Jahresbeginn ins Visier der deutschen Wettbewerbshüter geraten. Die Preisklausel könne „gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen“, hatte Mundt betont und Amazon damit letztlich zu Änderungen gezwungen. Im August hatte das Onlinekaufhaus in der Angelegenheit bereits teilweise eingelenkt. Amazon kündigte gegenüber dem Bundeskartellamt an, fremde Händler müssten auf der Onlineplattform künftig nicht mehr den jeweils günstigsten Preis für ihre Produkte anbieten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler wurden damals laut Unternehmen entsprechend geändert. Das Kartellamt forderte daraufhin aber Nachbesserungen sowie die Umsetzung für alle Händler.

Link: