Fotourheberrecht: Aufsehenerregendes US-Urteil

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Ein US-Geschworenengericht hat die Nachrichtenagentur AFP und ihren US-Partner Getty Images in einem Urheberrechtsstreit über Fotos von den Erdbebenfolgen in Haiti vor knapp vier Jahren zu einer Entschädigung von 1,22 Millionen Dollar (rund 900.000 Euro) verurteilt.

Die Geschworenen kamen am Freitag in New York zu dem Ergebnis, dass AFP acht Fotos des haitianischen Fotografen Daniel Morel im Wissen um die Verletzung seiner Urheberrechte verbreitet hatte. Beide Seiten behielten sich weitere juristische Schritte vor.

„Erstmals zur Verantwortung gezogen“

Es ist einer der ersten Gerichtsfälle, um die Frage zu klären, ob und wie in Sozialen Netzwerken gepostete Inhalte von Dritten auch kommerziell genutzt werden dürfen. Morels Anwalt Joseph Baio betonte, seines Wissens sei es das erste Urteil, „das die Beklagten oder jeden anderen größeren digitalen Fotolizenzinhaber für die absichtliche Verletzung des Urheberrechts zur Verantwortung zieht“.

Von Twitter via Agenturen in die Medien

Morel hatte die Fotos nach dem Erdbeben vom 12. Jänner 2010, bei dem rund 250.000 Menschen ums Leben kamen, aufgenommen. AFP übernahm die Bilder aus einem Profil unter dem Namen Lisandro Suero im Onlineportal TwitPic, wo sie ohne Hinweis auf Morel und ohne Beschränkungen zur Weiterverbreitung veröffentlicht worden waren.

Den Vorwurf der bewussten Urheberrechtsverletzung wies die Agentur daher im Prozess zurück. Die Agentur versuchte im Prozess vielmehr, Suero die Schuld zu geben. Der AFP-Redakteur habe angenommen, die Fotos seien für die Weiterverbreitung freigegeben.

Mehrere Medien, die Morels Fotos publiziert hatten - darunter die „Washington Post“, ABC und CNN -, hatten sich zuvor bereits mit Morel außergerichtlich geeinigt. Es wurden keine Summen bekannt.

AFP-Klage löste Verfahren aus

AFP brachte gegen Morel im Jahr 2010 eine Feststellungsklage ein und wollte damit eine gerichtliche Klarstellung erwirken, dass Morels Urheberrecht nicht verletzt worden sei. Daraufhin brachte Morel eine eigene Klage gegen AFP und Getty Images ein.

AFP hatte im ersten Verfahren auf Bezirksebene argumentiert, dass Twitters Nutzerbedingungen den Gebrauch der Fotos erlaubten. Das Bezirksgericht hatte jedoch bereits im Jänner entschieden, dass zwar Retweets und das Posten der Fotos erlaubt seien, aber die Bedingungen die kommerzielle Verwendung nicht gestatten.