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Eine Frage der Prioritäten

Kanzler Werner Faymann (SPÖ) hat jüngst seine Hoffnung geäußert, dass sich die angedachte Steuerreform, wenn schon nicht jetzt, so zumindest noch innerhalb dieser Legislaturperiode ausgehen werde. Der Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), Christian Keuschnigg, hält das in einem Telefonat mit ORF.at für nicht sehr wahrscheinlich.

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Angesichts der Herausforderungen - 24 Milliarden fehlen im Budget - sieht Keuschnigg in den nächsten Jahren wenig Chance auf eine Steuerreform, die zu einer tatsächlichen Nettoentlastung der Gesamtheit der Steuerzahler führt. Und gerade gegen Ende der Legislaturperiode dürfe man nur schwerlich mit einer großen Steuerreform rechnen. Das habe jedoch eher politische als ökonomische Gründe.

Zeiten des Ausverhandelns einer Steuerreform, so Keuschnigg, seien oft auch Zeiten gröberer Reibereien. Im Vorfeld einer Wahl würden sich das die großen Parteien wohl nicht antun wollen. Sein Fazit: Die große Steuerreform in dieser Legislaturperiode sei nicht realistisch. Das heiße aber nicht, dass man nichts tun könne - Stichwort Entlastung der niedrigen Einkommen.

Bei Ausnahmen durchholzen

Faymann hatte am Freitag im Ö1-Morgenjournal gemeint, für eine solche Entlastung niedrigerer Einkommen schaue es schlecht aus. Er könne die Steuerreform „zur Stunde nicht versprechen“, denn „nach dem, was vorliegt, ist dieser Spielraum nicht vorhanden“. Die Steuerreform sei nur machbar, wenn die Steuereinnahmen „anspringen oder nicht so dramatisch abfallen, wie uns derzeit prognostiziert wird". Grundsätzlich sei er „dafür, sie zu machen“ und hoffe, dass es sich zu einem späteren Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode noch ausgehe - mehr dazu in oe1.ORF.at.

IHS-Chef Christian Keuschnigg

ORF.at/Roland Winkler

IHS-Chef Christian Keuschnigg

Wenn man die Entlastung niedriger Einkommen als Priorität sehe, so Keuschnigg, dann könne man sie auch bewerkstelligen - allerdings aufkommensneutral. Der IHS-Chef erinnert in diesem Zusammenhang an die lange Liste an Ausnahmen vom regulären Steuersystem, deren Streichung dem Staat neun Milliarden Euro bringen würden.

Heilige Kühe hinterfragen

Nicht alle Ausnahmen sollten dabei über Bord geworfen werden. Keuschnigg nennt als Beispiel einer sinnvollen Sonderregelung den Alleinverdienerabsetzbetrag. Anderes jedoch könne man etwa durchaus hinterfragen, etwa die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts oder die Pendlerpauschale.

Die Pendlerpauschale werde ohnehin oft kritisiert, so Keuschnigg. Sie könne die Zersiedelung des Landes vorantreiben und sei ökologisch zu hinterfragen, weil sie das tägliche Pendeln weiter Strecken unterstütze. Die Begünstigung des 13. und 14. Gehalts wiederum sei eine reine Gewohnheit und nicht rational zu begründen.

Gleichmäßigere Verteilung machbar

Nehme man also durch die Abschaffung solcher Sonderregelungen mehr ein, dann könne man diese Mehreinnahmen auch wieder verteilen - etwa an Bezieher niedrigerer Einkommen. Eine gleichmäßigere Verteilung von Belastungen sei auf diese Weise machbar. Solche Maßnahmen seien auch rasch durchführbar, sagt Keuschnigg und nennt als möglichen Zeitraum ein bis zwei Jahre - also noch deutlich innerhalb der ersten Hälfte der neuen Legislaturperiode.

Simon Hadler, ORF.at

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