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Staatsanwälte ermittelten zwei Jahre

Kärntens Altlandeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ/FPK, jetzt FPÖ), Ex-FPÖ-Landesparteichef Uwe Scheuch, Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPÖ), der ehemalige BZÖ-Nationalratsabgeordnete Stefan Petzner und zwei Geschäftsführer einer Landesgesellschaft müssen sich wegen Untreue vor Gericht verantworten.

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Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht, teilte die Korruptionsstaatsanwaltschaft am Dienstag in einer Aussendung mit. Dörfler wird zudem das Vergehen der Vorteilsnahme vorgeworfen. Über die Anklage muss nun ein Schöffengericht entscheiden. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Für alle Beteiligten gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

219.000 Euro Schaden

Beim Vorwurf der Untreue geht es um eine Werbebroschüre für den Wirtschaftsstandort Kärnten, die in leicht abgewandelter Form als Wahlkampfbroschüre des BZÖ im Landtagswahlkampf 2009 verbreitet wurde. Auch eine DVD wurde dabei produziert und unter das Landesvolk gebracht. Dem Land Kärnten beziehungsweise ausgegliederten Landesgesellschaften soll laut Anklageschrift dadurch ein Schaden von etwa 219.000 Euro entstanden sein, die reinen Produktionskosten betrugen rund das Doppelte.

Schon seit mehr als zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft in dieser Causa, seit Monaten liegt der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft im Justizministerium. Dörflers Anwalt Manfred Ainedter hatte am Montagabend nach einem entsprechenden Bericht der „Presse“ (Dienstag-Ausgabe) noch dementiert, dass es eine Anklage gebe. Wann Dörfler, der für die FPÖ inzwischen im Bundesrat sitzt, vor Gericht muss, ist noch offen.

Dörfler forderte „Beitrag für Verkehrssicherheit“

Bei der Vorteilsnahme geht es um die Sanierung des Loibltunnels, der Kärnten mit Slowenien verbindet. Dörfler soll im Jahr 2004 als Verkehrslandesrat in Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags einen Vorteil in der Höhe von zumindest 12.000 Euro gefordert haben. Konkret soll er das Geld gegenüber einem Mitarbeiter des Bestbieters gefordert und erklärt haben, er erwarte sich bei wesentlichen Bauaufträgen einen Sponsorbeitrag in der Höhe von ein bis drei Prozent für die Verkehrssicherheit.

Für FPÖ früher noch „dreister Amtsmissbrauch“

Geht es nach dem Kärntner FPÖ-Parteichef Christian Ragger, muss Dörfler trotz der Anklage als Bundesrat vorerst keine Konsequenzen ziehen. Am Rande einer Pressekonferenz verwies Ragger am Dienstag auf den Ehrenkodex der FPÖ, wonach ein Mandat erst nach einer erstinstanzlichen Verurteilung zurückzulegen sei. Ein Parteiausschluss werde erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung in Erwägung gezogen. Ansonsten wollte Ragger die Anklageerhebung nicht kommentieren.

Pikant an der Angelegenheit ist jedenfalls, dass die Anzeige gegen die vier damaligen BZÖ-Politiker von der damals verfeindeten FPÖ kam. Im Februar 2009 bezeichnete FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl die Causa noch als einen „schweren und ganz besonders dreisten Fall von Amtsmissbrauch“. BZÖ-Parteichef Gerald Grosz warf der Justiz nun vor, „mit zweierlei Maß“ zu messen. Die Verfahren gegen Spitzenpolitiker anderer Parteien würden regelmäßig „wie selbstverständlich eingestellt“, FPÖ- oder BZÖ-Politiker jedoch „im Zweifelsfall immer angeklagt“.

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