Anklage wurde zugelassen
Uli Hoeneß muss sich im kommenden Frühjahr wegen Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II habe die Anklage gegen den Präsidenten des deutschen Fußballrekordmeisters FC Bayern München „unverändert“ zugelassen, teilte die Pressestelle des Oberlandesgerichts München am Montag mit.
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Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung von der Zulassung der Anklage berichtet. Laut Planung des Gerichts muss Hoeneß damit vom 10. März an auf der Anklagebank Platz nehmen. Insgesamt sind vier Verhandlungstermine angesetzt, zudem ist die Vernehmung von vier Zeugen geplant. Die Staatsanwaltschaft München II hatte Ende Juli Anklage gegen den 61 Jahre alten Vereinsboss erhoben.

APA/AP/Matthias Schrader
Hoeneß bei einem Match mit Bayern-Schal
Hoeneß reagierte am Montag mit Verwunderung auf die Zulassung der gegen ihn erhobenen Anklage. „Ich bin sehr überrascht, dass unsere Selbstanzeige vom 17. Jänner bis jetzt von den Behörden nicht für wirksam erklärt wird. Ich werde mit den Anwälten in den nächsten Monaten sehr hart daran arbeiten, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen“, sagte Hoeneß der „Sport Bild“.
FC Bayern stellte sich hinter Hoeneß
Trotz der Affäre behielt Hoeneß seine Posten beim Münchner Dreifachsieger. Der FC Bayern und seine Sponsoren wie adidas, Volkswagen und Deutsche Telekom hatten sich geschlossen hinter Hoeneß gestellt. Auch durch die Anklage hat sich daran offenbar nichts geändert. Hoeneß soll trotz der Anklage wegen Steuerhinterziehung im Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden des Clubs bleiben, teilte der FC Bayern am Montag mit.
Der Aufsichtsrat des Vereins sei „einvernehmlich der Meinung, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG trotz der nun erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens weiter ausüben soll“, hieß es in einer Mitteilung.
Keine offiziell bestätigte Höhe
Der Fall löste in Deutschland eine breite öffentliche Diskussion über das Thema Steuerehrlichkeit aus. Einzelheiten zum Anklagevorwurf könnten „aufgrund der besonderen Geheimhaltungspflichten in Steuerstrafverfahren“ bis zur Verlesung des Anklagesatzes in öffentlicher Sitzung nicht mitgeteilt werden, erklärte das Gericht am Montag weiter.
Deshalb gibt es bisher keine offiziell bestätigte Höhe der hinterzogenen Steuern. Nachdem zunächst von Millionenbeträgen die Rede war, hieß es zuletzt, ein Teil der Beträge könnte verjährt sein und die Summe unter einer Million Euro liegen.
Selbstanzeige unvollständig
Hoeneß hatte im Jänner wegen nicht versteuerter Erlöse auf einem Konto in der Schweiz Selbstanzeige erstattet. Weil diese scheinbar nicht vollständig war, leitete kurz darauf die Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Ermittlungen gegen Hoeneß ein. „Ich habe erkannt, dass ich einen schweren Fehler gemacht habe, den ich versuche, mit der Selbstanzeige zumindest halbwegs wiedergutzumachen“, hatte Hoeneß der „Sport Bild“ im Frühjahr gesagt.
Das Bekanntwerden des Steuervergehens im April hatte deutschlandweit für großes Aufsehen gesorgt. Hoeneß gilt in seiner Funktion als ehemaliger Manager und inzwischen Präsident des FC Bayern als eine der polarisierendsten Persönlichkeiten des deutschen Sports. Er schaltete sich immer wieder sehr kritisch und pointiert in öffentliche Debatten ein.
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