Stmk.: Laubbläser ab Herbst 2014 verboten
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Es hat sich bereits abgezeichnet, jetzt ist es fix: Ab Herbst 2014 muss in den steirischen Feinstaubhochburgen Graz, Leibnitz und Kaindorf an der Sulm das Laub auf den Straßen wieder mit Rechen und Besen beseitigt werden, das Verwenden von Laubbläsern, aber auch Laubsaugern ist künftig bei Strafe verboten.
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