Versteckte „Rayon“-Regel in Österreich
Die Schweiz geht ein heißes verkehrspolitisches Eisen an: Die Fahrtauglichkeit von Senioren soll neu bewertet werden. Schon bisher müssen in der Schweiz zum Unterschied von Österreich Menschen jenseits der 70 im Zweijahresrhythmus zum Test, wenn sie ihren Führerschein behalten wollen. Nun soll es zusätzlich ein „Gehege“ für betagte Verkehrsteilnehmer geben, die den Test nicht bestehen.
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In der nun diskutierten Gesetzesnovelle sollen einerseits die Prüfkriterien verschärft werden, da die bisherige Prüfung oftmals als „Freundschaftsdienst“ vom Hausarzt abgezeichnet wird. Parallel dazu sollen gemäß dem Vorschlag der Schweizer Sicherheitsinitiative Via sicura aber dann auch jene Menschen weiterhin am Verkehr teilnehmen können, die die Prüfung nicht bestehen. Vorgeschlagen wird etwa eine Fahrerlaubnis nur bei Tageslicht und nur im Ortsgebiet, beziehungsweise ein „Autobahnverbot“.
„Der Senior macht Fehler auch an seinem Wohnort“
Die Aufregung über die Vorschläge in der Schweiz ist groß. Gegenüber der „Luzerner Zeitung“ sagte etwa zuletzt der Zürcher Verkehrsmediziner Rolf Seeger: „Wenn wir feststellen, dass Hirnleistungsstörungen verkehrsrelevant sind, dann geht das auch nicht in einem engen Rayon. Der Senior macht dann die Fehler auch an seinem Wohnort, auch beim Schulhaus, wo er verlangsamen müsste.“ Die Boulevardzeitung „Blick“ titelte: „Risiko-Rentner bleiben auf dem Gaspedal“.
Umgekehrt wettern Seniorenvertreter gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung, und auch in der Schweiz sind ältere Lenker eine Wählerschicht, die Politiker nur ungern vergraulen. In Österreich hat zuletzt das Verkehrsministerium bei der Führerscheinnovelle, die heuer in Kraft getreten ist, einmal mehr auf die Einführung von Fahrtüchtigkeitstests für Senioren verzichtet. Die EU legt diese Möglichkeit zwar nahe, lässt den Mitgliedsländern die Wahl aber frei. Eine „Rayon“-Regelung gibt es in Österreich überraschenderweise trotzdem.
In Österreich möglich, aber kaum verwendet
Im Gespräch mit ORF.at verweist ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka auf den Paragrafen 24 des österreichischen Führerscheingesetzes. Dort ist einerseits vorgesehen, dass bei Verkehrsuntauglichkeit entweder „die Lenkberechtigung zu entziehen“ oder „die Gültigkeit der Lenkberechtigung durch Auflagen, Befristungen oder zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkungen einzuschränken“ ist. Die Regelung ist in Österreich allerdings weitgehend ungenutzt.
Eine wiederkehrende Überprüfung der Verkehrstauglichkeit hält Zelenka nicht für notwendig - die entsprechende Schweizer Regelung habe etwa in der Unfallstatistik keinen merkbaren Niederschlag gefunden. Ähnlich argumentiert auch ARBÖ-Jurist Gerald Hufnagel gegenüber ORF.at. Das Befürworten von „ewigem Nachschnüffeln“ hinsichtlich der Fahrtauglichkeit von Senioren sei „nicht im Sinne eines Autofahrerklubs“ und stelle auch die Frage: „Wollen wir einen liberalen Staat?“
„Kein Problem“ oder „noch kein Problem“?
„Es gibt kein Problem mit Senioren auf der Straße“, ist Hufnagel überzeugt und verweist zugleich darauf, dass Kontrollmechanismen sehr wohl gegeben seien: Die Behörde könne jederzeit Personen auf ihre Verkehrstauglichkeit hin überprüfen. Darauf verweist auch Armin Kaltenegger vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV): „Die Behörden machen das immer öfter, wenn es notwendig ist.“ Kaltenegger räumt allerdings mit Verweis auf die alternde Gesellschaft ein: „Wir haben - noch - kein Seniorenproblem.“
„Fähigkeit zur Mobilität verlängern“
„Wenn man rechtzeitig was tut, werden wir auch in Zukunft kein Problem haben“, ist Kaltenegger überzeugt. Die schon laufende KfV-Initiative „bewusst.sicher.werkstatt“ hält er dabei für wegweisend. Sie baut auf Freiwilligkeit und will auf die „noch Fahrtauglichen zugehen“. Man müsse „rechtzeitig ansetzen, um die Fähigkeit zur Mobilität zu verlängern“, so Kaltenegger. In entsprechenden Kursen und anderen Angeboten wolle man bei den Senioren vor allem Problembewusstsein schaffen.
„Natürlich sehen die schlechter, hören die schlechter, haben aber Kompensationsmöglichkeiten“, plädiert auch Kaltenegger gegen eine gesonderte Behandlung von Senioren im Verkehr. Führerscheinentzüge hält er nicht für das gebotene Mittel: Viele würden in diesem Fall trotzdem weiterfahren. Mehr werde erreicht, wenn man Bewusstsein schaffe, „wann der Zeitpunkt gekommen ist, aufzuhören“ - denn wer schließlich aus Überzeugung selbst mit dem Autofahren aufhöre, „fährt auch tatsächlich nicht mehr“.
Lukas Zimmer, ORF.at
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