Presserat: „Österreich“ und Oe24.at verletzten Ehrenkodex
Mit der Bildberichterstattung über einen Eifersuchtsmord haben die Tageszeitung „Österreich“ und deren Onlineauftritt Oe24.at gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen.
Die im Juni veröffentlichten Darstellungen sind dem Senat zwei des Presserats zufolge „entstellend und daher ein schwerer Eingriff in die Intimsphäre und die Menschenwürde des Opfers“, wie heute in einer Aussendung mitgeteilt wurde. Keinen Verstoß ortete man hingegen bei der „Kronen Zeitung“, die über denselben Mordfall berichtet hatte.
„Krone“ verpixelte Bilder
Dort seien zwar ähnliche Fotos veröffentlicht worden, allerdings mit einer großflächigen Verpixelung. Der Senat wies in seiner Begründung aber daraufhin, dass es gute Gründe gebe, „den Leichnam des Opfers dieses Eifersuchtsmordes überhaupt nicht zu zeigen“.
In diesem Zusammenhang sei besonders bei der Bildberichterstattung, die „eine starke Suggestivkraft“ entfalte, eine besonderer Zurückhaltung seitens der Medien gefordert.
Zusätzlich kritisch äußerte sich der Senat darüber, dass bei einigen Artikeln über den betreffenden Mordfall die Adresse eines Frauenhauses veröffentlicht wurde, in dessen Nähe die Tat geschah. Das untergrabe die Schutzfunktion dieser Einrichtungen, die ihre Adressen bewusst geheim halten.
In den vorliegenden Fällen leitete der Senat das Verfahren aus eigener Wahrnehmung ein. Von der Möglichkeit, daran teilzunehmen, hätten weder „Österreich“, Oe24.at noch die „Kronen Zeitung“ Gebrauch gemacht, wie es weiter hieß. Keines der betreffenden Medien ist bis dato Mitglied im Presserat.