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Hunderttausende wählen mit Wahlkarten

Über 500.000 Wahlkarten wurden bei der Nationalratswahl 2008 ausgestellt - und möglicherweise werden bei dieser Wahl noch mehr Menschen mittels Wahlkarte entweder in einem anderen Wahllokal als dem Heimatwahllokal die Stimme abgeben oder sich gleich für die Briefwahl entscheiden. Allerdings gibt es bei den Fristen Neuerungen, die bei der Briefwahl zu beachten sind.

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Wer am 29. September seine Stimme nicht in „seinem“ Wahllokal abgeben kann, braucht eine Wahlkarte. Das betrifft damit alle Wahlberechtigten, die per Briefwahl (aus dem In- oder Ausland), in einem „fremden“ Wahllokal im eigenen oder in einem anderen Wahlkreis oder auch, weil bewegungseingeschränkt, vor einer „fliegenden Wahlbehörde“ abstimmen wollen.

Antrag via Internet möglich

Um an eine Wahlkarte zu kommen, muss man diese beantragen. Am einfachsten geht das via Internet oder die Karte auf den Wahlfoldern, die mittlerweile jeder Haushalt im Postkasten haben sollte. Aber auch per Brief, Fax und persönlich kann man eine Wahlkarte bei seinem zuständigen Gemeindeamt, in dessen Wählerevidenz man steht, einbringen. Eine telefonische Beantragung der Wahlkarte ist nicht mehr möglich.

Kein Porto für Wahl mit Brief

Porto müssen Briefwähler nicht zahlen, die Kosten für die Rücksendung an die Bezirkswahlbehörde trägt der Bund. Achtung: Das Kuvert muss rechtzeitig aufgegeben werden und bis zum Wahlsonntag bei den Behörden ankommen. Bedenken Sie, dass in Österreich samstags und sonntags keine Post zugestellt wird - de facto muss die Wahlkarte also allerspätestens am Freitag vor der Wahl bei der Behörde ankommen.

Eine wichtige Änderung gibt es mittlerweile bei der Briefwahl. Mussten bisher Briefwahlstimmen erst am achten Tag nach dem Wahltag bei der Wahlbehörde einlangen, so gilt mittlerweile, dass die Briefwahlstimme bis 17.00 Uhr am Wahltag, also dem 29. September, bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein muss. Der Grund für diese Änderung: Früher konnte, auch wenn es nicht erlaubt war, je nach Wahlergebnis taktisch „nachgewählt“ werden. Das soll nun endgültig ausgeschlossen werden.

Ohne Nachweis der digitalen Signatur beim Antrag wird die Wahlkarte eingeschrieben zugeschickt und muss, wenn der Briefträger den Empfänger nicht antrifft, von der Post abgeholt werden. Beantragt werden können Wahlkarten schriftlich noch bis 25. September bzw. schriftlich oder mündlich bis 27. September, wenn eine persönliche Übergabe (allenfalls auch an einen Bevollmächtigten) möglich ist.

Wählen aus dem Ausland

Auslandsösterreicher können ihre Briefwahlstimme auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft etc.) abgeben - und zwar bis zum 23. September im EU- und EWR-Raum, außerhalb davon bis zum 20. September. Voraussetzung dafür ist die Eintragung in die Wählerevidenz. Derzeit sind 42.534 „Pass-Österreicher“ in dieser Liste registriert. Wie viele Auslandsösterreicher insgesamt wahlberechtigt wären, ist nicht erhoben - der Auslandösterreicher-Weltbund geht davon aus, dass es rund 280.000 im Ausland lebende Österreicher wären.

Um sich in die Wählerevidenz einzutragen, bedarf es lediglich der Zusendung eines Formulars an die Heimatgemeinde, das über das Außenministerium auf der Website AuslandsösterreicherInnen zu beziehen ist. Wer sich einmal in die Wählerevidenz eingetragen hat, bleibt zehn Jahre lang in dieser Liste. Vor Auslaufen dieser Frist wird man automatisch erinnert, die Eintragung zu verlängern. Für die diesjährige Nationalratswahl ist es für eine Eintragung freilich schon zu spät, die Eintragungsfrist endete bereits Anfang August.

Auch hat man als Auslandsösterreicher die Möglichkeit, für die Dauer der Eintragung in die Wählerevidenz eine automatische Zusendung von Wahlkarten zu beantragen. Andernfalls muss man für die Stimmabgabe im Ausland für jede Wahl eine Wahlkarte anfordern. Möglich war das bereits seit 21. Juni.

Mit der Wahlkarte am Wahltag unterwegs

Mit der Wahlkarte kann man aber auch am 29. September in einem Wahllokal wählen - im eigenen, wenn man doch nicht verreist ist, aber auch in einem „fremden“. Will man außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises wählen, darf man die Wahlkarte aber nicht ausfüllen. Denn sonst gilt sie als Briefwahlstimme - und wird am Sonntag nur noch in den Wahllokalen im eigenen Wahlkreis bzw. am Samstag und Sonntag direkt bei der aufgedruckten Bezirkswahlbehörde angenommen.

Auch wenn die Briefwahlstimmen heuer bei Wahlschluss schon bei den Wahlbehörden liegen müssen, werden sie noch nicht im vorläufigen Endergebnis am Sonntag enthalten sein. Sie werden erst am Montag ausgezählt. Ganz vollständig ist das Ergebnis dann aber immer noch nicht: Die Wahlkarten, die in Wahllokalen in „fremden“ Wahlkreisen abgegeben wurden, werden erst am Donnerstag nach der Wahl ausgewertet - womit das endgültige Gesamtergebnis erst am 3. Oktober vorliegen wird.

Gemeinden liefern Wahlkarten aus

In Wien wie in anderen Gemeinden wurde mit 2. September mit der Auslieferung der Wahlkarten begonnen. Bisher, so teilte die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger mit, seien über 20.300 Anträge eingelangt. Wien bietet so wie viele andere Kommunen die Beantragung der Wahlkarte via Onlinebestellung - mit und ohne digitale Signatur.

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