Mobilfunk: Abschlagszahlungen bei Kündigung gesetzwidrig
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Kunden des Mobilfunkers tele.ring, die ihren Vertrag vor der Mindestvertragsdauer kündigen, müssen ihn nicht nur bis zum Vertragsende voll ausbezahlen, sondern werden auch noch mit einer Abschlagszahlung von 80 Euro „bestraft“.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilte die Klausel, mit der diese Zahlung vereinbart wird, nach einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) als gesetzwidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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