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Innerhalb der nächsten zwei Wochen

Nach der Vergewaltigung einer indischen Studentin im vergangenen Dezember, die darauf ihren inneren Verletzungen erlag, werden die Urteile gegen die Beschuldigten innerhalb der nächsten zwei Wochen erwartet.

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Indiens oberstes Gericht habe am Donnerstag den Weg frei gemacht für die Entscheidung gegen den jugendlichen Angeklagten in dem Fall, sagte ein Anwalt in Delhi. Das Urteil gegen den damals 17-Jährigen soll am 31. August gesprochen werden, ihm drohen drei Jahre Jugendarrest.

Mehrmals verschoben

Die Urteilsverkündung des Jugendgerichts war bereits viermal verschoben worden, weil vor dem Bundesverfassungsgericht angezweifelt wurde, dass alle unter 18-Jährigen unter das Jugendstrafrecht fallen. Der Chef der Janata-Partei, Subramanian Swamy, hatte gefordert, dass Verdächtige über 16 Jahre, die schwerer Vergehen angeklagt sind, vor ein Gericht für Erwachsene gestellt werden. Swamy sagte, er sei mit dem Spruch des Obersten Gerichtshofs vom Donnerstag „vollkommen zufrieden“. Seine Klageschrift betreffe das Jugendrecht allgemein und nicht den speziellen Fall des heute 18-Jährigen.

Heftige Debatte und Proteste nach Vergewaltigung

Die Männer sollen die 23 Jahre alte Studentin in der Hauptstadt Delhi in einem Bus entführt, vergewaltigt und gefoltert haben. Zwei Wochen später starb die junge Frau an ihren inneren Verletzungen. Die Tat hatte weltweit Entsetzen ausgelöst und in Indien eine heftige Debatte über sexuelle Gewalt gegen Frauen angestoßen.

Der Prozess gegen den damals 17-Jährigen war von dem Verfahren gegen die vier mutmaßlichen Mittäter abgekoppelt worden. Ihnen droht wegen Vergewaltigung und Mordes die Todesstrafe. Im Prozess gegen die vier erwachsenen Angeklagten hatten am Donnerstag nach Angaben der Verteidiger die Schlussplädoyers vor dem eigens eingerichteten Schnellgericht begonnen. Der Urteilsspruch - im Höchstfall die Todesstrafe - wird demnach in den nächsten zehn bis 15 Tagen erwartet.

Tod im Gefängnis noch nicht geklärt

Der Hauptverdächtige war im März tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden worden, die Todesumstände sind unklar. Eine Untersuchung des Vorfalles durch die Behörden ergab einem Bericht der Zeitung „Hindustan Times“ zufolge, dass Gefängniswächter ihre Pflichten vernachlässigt hätten. Einer der Justizbeamten sei gar nicht erst zur Arbeit erschienen, ein anderer habe die vorgeschriebenen Rundgänge nicht vorgenommen. Angehörige hatten den Behörden vorgeworfen, der Verdächtige sei ermordet worden.

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