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Spruch mit schwerwiegenden Folgen

Nichtraucher müssen die Möglichkeit haben, ohne Umweg über den Raucherbereich einer Gaststätte die ihnen vorbehaltenen Räumlichkeiten zu erreichen. Das hielt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vergangene Woche fest. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) begrüßte das Erkenntnis, die Gastronomie zeigte sich "betroffen und erschüttert“.

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„Wenn der Gesetzgeber explizit von ‚Raucherzimmern‘ spricht, die in den einem grundsätzlichen Rauchverbot unterliegenden allgemein zugänglichen Räumen bestimmter Einrichtungen errichtet werden können, stand ihm offenbar vor Auge, dass es dem Inhaber der Einrichtung erlaubt ist, einen vom Nichtraucherbereich wegführenden Raucherraum festzulegen“, erläuterte der VwGH seinen Rechtsstandpunkt.

Hinweisschilder nötig

„Nichts aber deutet darauf hin, dass dieses ‚Raucherzimmer‘ etwa derart festgelegt werden dürfte, dass die Einrichtung nur über das Raucherzimmer betreten werden kann.“ Es sei auch unzulässig, wenn die Nichtraucherzonen eines Lokals nur via Raucherbereich erreicht werden können. Das lege auch die Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung nahe.

Danach ist vor Betreten des Lokals bzw. des einzelnen Gastraums durch Hinweisschilder deutlich zu machen, ob im Lokal bzw. im konkreten Gastraum geraucht werden darf. Bei mehreren Gasträumen ist zusätzlich der Hinweis „Abgetrennter Raucherraum im Lokal“ vorgeschrieben. Der Gast müsse in diesem Fall aber nicht damit rechnen, einen Raucherraum betreten zu müssen, um in den Bereich zu gelangen, den er aufsuchen möchte, meint der VwGH.

Stöger hofft auf mehr Nichtraucherlokale

Stöger sagte, der Spruch bestärke einen Erlass des Ministeriums aus dem Jahr 2008. Außerdem rechne man nun damit, dass damit nun viele Gaststätten auf ein generelles Rauchverbot umsteigen werden. „Wir werden nun die Landeshauptleute und die zuständigen Behörden über die Durchsetzungspflicht informieren“, so eine Stöger-Sprecherin.

Für Gastronomie „ein Hammer“

Wilhelm Turecek, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, zeigte sich erschüttert:. „Das ist ein Hammer, dieses Urteil geht gegen die Gastronomie. Da sind ja Millionen von Euro investiert worden. Wenn die Umbauten jetzt plötzlich alle nicht mehr konform sein sollen - wer soll denn das alles bezahlen?“, so Turecek zur APA.

Von den österreichweit rund 47.000 Gastronomiebetrieben hätten geschätzte 5.000 bis 10.000 Umbauten vorgenommen - also Glaswände eingebaut, mitunter auch elektronische Schiebetüren installiert. Das habe die Betreiber bis zu 50.000 Euro gekostet, so Turecek. „Jetzt geht es um Existenzen.“ Man müsse jetzt einmal herausarbeiten, was damit überhaupt gemeint sei.

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