Prozess soll Aufklärung bringen
Ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit der Telekom-Austria-Affäre, „Telekom IV“, ist am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht gestartet. Es geht um eine mutmaßliche verdeckte Parteispende an das BZÖ, das im Jahr 2006 für den Wahlkampf von der Telekom Austria (TA) knapp 940.000 Euro erhalten haben soll.
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Auf der Anklagebank Platz nehmen müssen insgesamt sieben Personen, darunter erneut der ehemalige TA-Vorstand Rudolf Fischer und erstmals der Lobbyist Peter Hochegger. Vorgeworfen wird ihnen großteils Untreue. Hochegger wird sich zum Vorwurf der Untreue und der Falschaussage vor dem parlamentarischen U-Ausschuss nicht schuldig bekennen, kündigte sein Rechtsvertreter Karl Schön in seinem Eröffnungsplädoyer an. Hochegger komme in die Anklageschrift „wie Pontius ins Credo“, so Schön. Zur Behauptung, Hochegger habe bei den inkriminierten Zahlungen als Mittelsmann fungiert, gebe es „überhaupt keine Fakten“.

APA/Roland Schlager
Ex-TA-Vorstand Rudolf Fischer, der Lobbyist Peter Hochegger und der ehemalige BZÖ-Politiker Klaus Wittauer
Hochegger habe „damit nichts zu tun und nie damit etwas zu tun gehabt“. Die Anschuldigungen würden sich „auf das nicht Feststellbare“ beschränken. Es sei „evident, dass mein Mandant mit der Sache nichts zu tun hat“. Die Anklage werde daher „in sich zusammenbrechen wie ein Kartenhaus“, so Schön.
Auch Fischer bekennt sich nicht schuldig
Auch Fischer bekannte sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht schuldig. Wie sein Verteidiger Otto Dietrich erklärte, sei Fischer bei der Gegenzeichnung der Aufträge an die beiden dem BZÖ nahestehenden Werbeagenturen davon ausgegangen, dass damit alles seine Richtigkeit hatte. Es gebe „keinen Beweis, dass er (Fischer, Anm.) gewusst hat, dass es da in Wahrheit um ein vertuschtes Geschäft geht“. Fischer habe der TA keinen wissentlichen Schaden zugefügt.
Vielmehr habe sich sein Mandant bei der Gegenzeichnung der Auftragsvergaben auf die Vorarbeiten seiner Mitarbeiter und eines Kovorstands (des ehemaligen TA-Controlling-Chefs Gernot Schieszler) verlassen, betonte Dientrich: „Das Vertrauen in Kollegen ist notwendig.“ Für Fischer habe es sich „um Aufträge wie viele andere auch“ gehandelt. Er habe keine Veranlassung gesehen, die Rechnungen zu prüfen. Er habe diese nicht für Scheinrechnungen gehalten: „Er konnte dem Geschäft zustimmen.“ „Ich habe keine Wahrnehmung zu diesen Geschäftsfällen“, sagte Fischer zu den Vorwürfen. Er werde sich daher „in diesem Fall nicht schuldig bekennen“.
Mehrere Anklagepunkte
Fischer war schon öfter zu Gast im Gerichtssaal, war bzw. ist er doch schon in zwei anderen TA-Verfahren einer der zentralen Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm, Hochegger, dem ehemaligen BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, dem langjährigen Sprecher der BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger sowie zwei Werbeunternehmern Untreue vor. Der vormalige BZÖ-Politiker Arno Eccher muss sich wegen Geldwäscherei verantworten. Teilweise geht es auch um falsche Beweisaussage im Korruptions-Untersuchungsausschuss.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten Zahlungen der TA im September 2006 in der Höhe von 960.000 Euro vor, von denen rund 940.000 Euro beim BZÖ gelandet sein sollen. Es soll sich dabei um finanzielle Unterstützung des BZÖ-Wahlkampfs gehandelt haben. Um die Zahlungen zu verschleiern, hat man sich laut Anklage Scheinrechnungen von den Werbeagenturen der mitangeklagten Unternehmer ausstellen lassen und die Abwicklung der Zahlungen auch über diese Werbeagenturen veranlasst.
Universaldienstverordnung als „Pfand“?
Als mögliches Pfand galt immer wieder eine Änderung der „Universaldienstverordnung“ zugunsten des Telekomriesen, die im Herbst 2006 vorgenommen wurde. Zuständig dafür war damals BZÖ-Infrastrukturminister Hubert Gorbach.
Er habe mit Schieszler „überhaupt nie“ über die Universaldienstverordnung gesprochen, so Fischer. Ob der Lobbyist Hochegger auf die Universaldienstverordnung Einfluss genommen habe - auch das eine Aussage Schieszlers -, könne er „nicht sagen. Ich habe dazu keine Wahrnehmung“, betonte Fischer.
Wittauer bekennt sich schuldig
Der ehemalige BZÖ-Abgeordnete Wittauer wird sich zum Vorwurf der Beihilfe zur Untreue sowie der falschen Beweisaussage im Korruptions-Untersuchungsausschuss schuldig bekennen, wie sein Anwalt Ewald Scheucher Donnerstagmittag erklärte. Allerdings bestreitet Wittauer weiterhin, der „Geldverteiler“ gewesen zu sein. Wesentliche Prämissen, auf denen die Anklage basiert, seien hinterfragbar, meinte Scheucher. Wittauer habe das Problem, dass er als einziger Politiker von damals auf der Anklagebank sitze und deshalb mit erhöhter Aufmerksamkeit konfrontiert sei.
Im Sommer 2006 habe sein Mandant einen Anruf des TA-Lobbyisten Hochegger bekommen, und man habe sich kurz im Cafe Landtmann getroffen. Dabei sei an Wittauer die Frage gestellt worden, ob man der Werbeagentur von Kurt S. trauen könne, was er bejaht habe. Über Summen sei nicht gesprochen worden. Sein Mandant habe lediglich gehört, dass die Partei Geld bekommen sollte, habe aber nichts damit zu tun gehabt, wohin und wie viel.
Kurt S.: Nie Befugnismissbrauch vermutet
Wie der Rechtsvertreter des Werbers Kurt S., Andre Zankl, in seinem Eingangsstatement darlegte, sei dieser im BZÖ-Wahlkampf 2006 als Subunternehmer für die Parteiagentur „Orange“ tätig geworden. Wittauer habe ihn bei einem Treffen im Cafe „Imperial“ gefragt, ob er „mehr für uns“ machen wolle. Das Geld werde „von der Telekom kommen“, unter welchen Umständen habe ihn, S., „nicht zu interessieren“, sagte Zankl.
Sein Mandant habe sich darauf eingelassen, sei aber stets davon ausgegangen, „dass das in Ordnung ist“. Er habe nie vermutet, dass - von welcher Seite auch immer - ein Befugnismissbrauch vorliegen könne. Der Werber bekannte sich nicht schuldig. Das kam insofern unerwartet, als die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift als „besonders mildernd“ hervorhebt, dass S. und die ebenfalls angeklagte Werberin Tina H. „mit ihren Geständnissen maßgeblich zur Wahrheitsfindung und der Ausforschung weiterer Täter beitrugen.“
Tina H. zeigt sich einsichtig
H. zeigte sich hingegen schuldeinsichtig. Sie hatte laut Anklage mittels Scheinrechnungen 240.000 Euro von der TA erhalten, die letztlich dem BZÖ zugutekamen. Wie ihr Verteidiger Wolfgang Moringer ausführte, sei die „unrichtige Darstellung eines Leistungsgegenstands zwecks Erbringung einer Leistung an Dritte unzweifelhaft nicht zulässig“.
Laut Moringer war der damalige Gastinger-Sprecher Pöchinger an H. herangetreten und habe ihr die in der Anklage geschilderten Vorgänge gleichsam schmackhaft gemacht. Seine Mandantin habe „mit Freude diesen Auftrag zu Beginn ihrer Berufstätigkeit übernommen“, so Moringer. Sie habe allerdings im weiteren Verlauf „nie im Leben Werbeleistungen für die Telekom erbracht“, sondern „durch Ausstellung unrichtiger Fakturen“ einen „Schein“ erzeugt, gab der Anwalt unumwunden zu.
Eccher sieht sich nicht schuldig
Der vormalige BZÖ-Politiker Eccher wird sich der Geldwäsche und Falschaussage im Korruptions-Untersuchungsausschuss nicht schuldig bekennen, wie sein Anwalt Martin Dohnal Donnerstagmittag zum Prozessauftakt sagte. Sein Mandant sei in beiden Anklagepunkten nicht schuldig, betonte Ecchers Rechtsvertreter Dohnal.
Er habe vor dem Untersuchungsausschuss „die Wahrheit gesagt“. Bei seinem Mandanten gehe es nur darum, ob er gewusst habe, dass das Geld, dass beim Werber S. lag, von der TA kam und unrechtmäßig dorthin gelangte. Eccher habe nicht gewusst, dass es sich um Gelder der TA handelte, sagte Dohnal. Der Staatsanwalt könne keinen gegenteiligen Beweis vorlegen. Die Anklage fuße auf einer „mehr als dürftigen Beweislage“.
Pöchinger-Anwalt versteht Anklage nicht
Auch Pöchingers Anwalt Josef Weixelbaum plädierte im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Beihilfe zur Untreue sowie der Falschaussage auf nicht schuldig. Weixelbaum fragte sich, inwiefern das Ganze seinen Mandanten Pöchinger, den langjährigen Sprecher von BZÖ-Ministerin Gastinger, überhaupt betreffe. Er habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und auch an der Einhaltung des Objektivitätsgebots - denn so stehe etwa ein TA-Mitarbeiter nicht unter Verdacht, obwohl er an den Scheinrechnungen mitgewirkt habe.
Er sei der Meinung, dass Parteispenden einer Kapitalgesellschaft zulässig sein müssten. Die Rechnungsausstellung sei nicht korrekt gewesen, aber das sei ein abgabenrechtlicher Vorwurf. Sein Mandant solle Beitragstäter zu einer Beitragstäterin (Tina H.) sein, die die Fünftangeklagte ist, zeigte der Anwalt Unverständnis. Es gebe ein Wahlkampfbudget, und sein Mandant habe eine Bekannte vermittelt, die begonnen habe, Leistungen zu erbringen, und dann eine Rechnung gelegt habe.
Suche nach Gegenleistungen
Laut Anklage flossen nach vorgefertigten Angeboten der TA über zwei Rechnungen 720.000 Euro an Kurt S. und zwar ohne eine Gegenleistung für das teilstaatliche Unternehmen. Wittauer gab dann laut Staatsanwaltschaft vor, wie die Summe von 700.000 Euro „auf die BZÖ-Bundesorganisation bzw. an manche Landesorganisationen aufgeteilt werden sollte“. Die Staatsanwaltschaft hebt unter anderem drei Rechnungen der BZÖ-Agentur Orange (insgesamt 320.400 Euro) an S. hervor, was auf Ecchers Anordnung zurückgehen soll.
Die übrigen 240.000 Euro zahlte die TA der Anklage zufolge an Tina H., die von Pöchinger für den Vorzugsstimmenwahlkampf seiner Chefin angeheuert wurde. Auch sie verwendete ein vorgefertigtes Angebot der TA, und auch hier gab es keine Gegenleistung. Gegengezeichnet habe die Vergabe der 960.000 Euro Fischer.
Am 6. August soll dann das Beweisverfahren eröffnet werden. Wann es zu einem Urteil kommt, ist noch offen. „Telekom IV“ wird gemeinsam mit dem Verfahren „Telekom III“ geführt, dabei geht es um die seit Ende Mai laufende Verhandlung um die angebliche TA-Spende von 600.000 Euro an die FPÖ.
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