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OLG gab BZÖ-Beschwerde statt

Das BZÖ darf im Wahlkampf doch noch über sein gesamtes Geld verfügen. Das Straflandesgericht Wien wollte auf Antrag der Staatsanwaltschaft rund 940.000 Euro aus der BZÖ-Parteikasse einfrieren. Dagegen entschied Anfang Juli das Oberlandesgericht (OLG) Wien.

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Hintergrund für den Antrag der Staatsanwaltschaft, die rund 940.000 Euro einzufrieren, war die Befürchtung, das BZÖ könnte den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden. Im Falle einer Verurteilung wollte man die Schadenssumme, um die es im Prozess geht, aus den vorsorglich eingefrorenen 939.680 Euro abschöpfen.

Fast ein Viertel der Förderung

Für die Kleinpartei wäre das ein harter Schlag gewesen, denn die Summe macht fast ein Viertel der 4,1 Millionen Euro aus, die dem BZÖ 2013 an Förderung zustehen. Das BZÖ hatte deswegen Beschwerde eingelegt und vor dem OLG recht bekommen.

Das Einfrieren von rund 940.000 Euro treffe das BZÖ gerade im Wahlkampf „unbillig hart“, begründete das OLG seine Entscheidung für das BZÖ. Die Partei verfüge nämlich abgesehen von der Parteienförderung „über keine nennenswerten sonstigen Einkunftsquellen“, heißt es in der Entscheidung. Die 940.000 würden die Hälfte der Parteienförderung (1,8 Millionen) ausmachen, rechne man die Klubförderung von 2,3 Millionen Euro dazu, sei es noch immer fast ein Viertel.

Vermutungen aufgrund Meinungsumfragen

Das OLG akzeptierte zudem die Begründung des Strafgerichts nicht, wonach das Geld eingezogen werden müsste, weil das BZÖ den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden könnte. Die entsprechende Feststellung des Richters stütze sich „nur auf Vermutungen, denn der bloße Umstand, dass das Einziehen des BZÖ in den Nationalrat nach der Wahl 2013 aufgrund zweier Meinungsumfragen vom Jänner 2013 zweifelhaft ist, stellt keine Tatsache dar“, so das OLG.

Das BZÖ zeigte sich über die Entscheidung des OLG erfreut. Der Spruch werde gerade vom Anwalt geprüft, man habe aber mit dieser Entscheidung gerechnet, sagte ein Sprecher. Man habe der Justiz vertraut, und nun seien „SPÖ und ÖVP mit dem Versuch gescheitert, eine unbequeme Oppositionspartei auf diesem Weg loszuwerden“. Das BZÖ betonte gleichzeitig, dass es „mit und ohne das Geld wahlkampffit ist“.

Parteichef Josef Bucher geht fix davon aus, dass sein BZÖ bei der Wahl am 29. September den Wiedereinzug in den Nationalrat schafft. Das sagte er Ende Juni vor einem außerordentlichen Bundeskonvent in Wien, auf dem er zum Spitzenkandidaten des BZÖ ernannt wurde. Das Einfrieren eines Teils der Parteienförderung kritisierte er damals als „höchst seltsame Entscheidung“, die getroffen wurde. „Wir lassen uns nicht unterkriegen. Was uns nicht umbringt, macht uns nur härter“, sagte Bucher.

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