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Beispielloser Großeinsatz der Polizei

Erstmals nach den Terrorangriffen vom 11. September 2001 sind die USA im April 2013 wieder Ziel eines tödlichen Bombenanschlags geworden. Nachfolgend eine Chronologie der Ereignisse.

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15. April 2013: Drei Menschen sterben und weit über 200 werden verletzt, als im Zielbereich des Traditionsmarathons der US-Ostenküstenstadt Boston zwei Sprengsätze explodieren. Die Todesopfer sind ein achtjähriger Bub, eine 29 Jahre alte Frau und eine chinesische Studentin.

Rauchschwaden im Zielbereich

APA/AP/The Boston Globe/David L Ryan

Eine der Bomben explodierte unmittelbar neben dem Zielgelände

16. April: US-Präsident Barack Obama spricht von einem „Terrorakt“. Mehr als 1.000 Fahnder sind laut Bundespolizei FBI mit dem Fall befasst. Für Hinweise auf die Verantwortlichen setzt die Feuerwehr 50.000 Dollar (rund 38.000 Euro) Belohnung aus.

18. April: Präsident Obama ruft seine Landsleute bei einem Trauergottesdienst in Boston auf, dem Terror zu trotzen. Die Polizei veröffentlicht Fotos zweier verdächtiger Männer, die noch nicht identifiziert seien, und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Die kurz vor dem Anschlag am Tatort aufgenommenen Fotos zeigen zwei junge Männer in dunkler Kleidung mit Rucksäcken.

Spezialeinheit der Polizei in Boston

APA/AP/Charles Krupa

Bei der Fahndung nach den Boston-Attentätern kam auch schweres Gerät zum Einsatz

19. April: Bei dem mutmaßlichen Terrorduo handelt es sich um in den USA lebende Brüder tschetschenischer Abstammung: Tamerlan (26) und Dschochar Zarnajew (19). Nach tödlichen Schüssen auf einen Wachmann beim Massachusetts Institute of Technology (MIT) wird Tamerlan bei einer Verfolgungsjagd von der Polizei getötet. Die Polizei verhängt eine Ausgangssperre über Boston. Am Abend wird Dschochar Zarnajew, der zweite Verdächtige, schwer verletzt in einem Versteck gefunden.

25. April: New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg gibt auf einer Pressekonferenz bekannt, dass Tamerlan und Dschochar Zarnajew auch auf dem Times Square in New York Bomben zünden wollten. Das habe der überlebende Tatverdächtige gestanden. Auf dem Weg nach New York seien die beiden jedoch von der Polizei gestoppt worden.

New-York-Bürgermeister Michael Bloomberg gemeinsam mit NYPD-Commissioner Ray Kelly bei einer Pressekonferenz

Reuters/Lucas Jackson

Laut Bloomberg waren auch Anschläge in New York geplant

26. April: Der überlebende Tatverdächtige Dschochar Zarnajew wird aus dem Krankenhaus in ein Gefängnis verlegt, wo er weiter behandelt und verhört werden soll.

1. Mai: Die Polizei in Boston nimmt drei weitere Verdächtige fest. Es soll sich dabei laut Medienangaben um Studenten handeln, denen Falschaussage, Behinderung der Justiz sowie Visaverstöße, aber keine direkte Tatbeteiligung vorgeworfen werden.

16. Mai: US-Medien berichten über ein Bekennerschreiben von Dschochar Zarnajew, in dem er den Terroranschlag an der Marathon-Strecke als Vergeltung für die US-Kriege im Irak und in Afghanistan bezeichnet. Die Botschaft hat Zarnajew kurz vor seiner Festnahme an die Innenwand des Bootes geschrieben, in dem er sich vor der Polizei versteckte, bis er gestellt wurde.

29. Mai: Der New Yorker Polizeichef Ray Kelly warnt vor einer verstärkten Gefahr weiterer Terroranschläge nach den Attentaten von Boston.

4. Juni: Es wird bekannt, dass Russland die USA über die beiden Zarnajew-Brüder benachrichtigt hat. Laut der russischen Föderationsratschefin Valentina Matwijenko hätte das Attentat sogar verhindert werden können, wenn die Informationen beachtet worden wären.

27. Juni: Mehr als zwei Monate nach dem Terroranschlag in Boston wird der Verdächtige Dschochar Zarnajew formell angeklagt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, vier Menschen getötet und bei der Attacke am 15. April Massenvernichtungswaffen eingesetzt zu haben, teilt das US-Justizministerium mit.

10. Juli: Zarnajew erscheint erstmals vor Gericht und erklärt sich für nicht schuldig. Ihm werden die 30 Anklagepunkte eröffnet.

13. September: Drei angeklagte Freunde des Attentatsverdächtigen vom Boston-Marathon plädieren vor einem US-Gericht auf unschuldig. Zwei 19-Jährigen wird Behinderung der Justiz vorgeworfen, ein gleichaltriger Collegefreund des mutmaßlichen Attentäters muss sich wegen Falschaussage verantworten. Die drei jungen Männer sollen in das Wohnheimzimmer ihres Freundes gegangen sein und dessen Laptop, einen Rucksack mit explosivem Material sowie andere Gegenstände mitgenommen und teilweise entsorgt haben.

15. April 2014: Ein Jahr nach dem blutigen Terroranschlag auf den Marathon-Lauf in Boston gedenkt die US-Metropole der Opfer.

30. Mai: Ein weiterer Freund der mutmaßlichen Bombenlegers wird wegen Behinderung der Justiz angeklagt. Der Taxifahrer habe verheimlichen wollen, nach dem Attentat mehrfach mit den Brüdern kommuniziert zu haben.

21. Juli: Einer der Freunde des mutmaßlichen Attentäters wird wegen Behinderung der Justiz verurteilt. Das Strafmaß steht noch aus.

28. Oktober: Ein weiterer Freund wird schuldig gesprochen, während einer Befragung in einer Terrorermittlung gelogen zu haben. Auch hier steht das Strafmaß noch aus.

18. Dezember: Der mutmaßliche Boston-Attentäter erscheint erstmals seit 17 Monaten wieder vor Gericht. Er nimmt an einer knapp halbstündigen Anhörung teil.

5. Jänner 2015: Der Prozess gegen Zarnajew beginnt mit der Auswahl der Geschworenen. Die Anwälte des Angeklagten hatten zuvor vergeblich versucht, den Prozessbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

4. März: Das Verfahren wird mit den Eröffnungsplädoyers fortgesetzt. Zarnajews Anwältin räumt dessen Beteiligung am Anschlag ein. Der Staatsanwalt spricht von „Mordgelüsten“ des Angeklagten.

24. März: Ein Freund Zarnajews bekennt sich schuldig, die Ermittlungsarbeit nach dem Anschlag behindert zu haben.

31. März: Die Vernehmung der Zeugen wird nach nur einem Tag abgeschlossen. Die Verteidiger Zarnajews versuchen, die Geschworenen noch davon zu überzeugen, dass dieser nicht der Hauptschuldige sei.

5. April: Die Schlussplädoyers beginnen: Die Ankläger bezeichnen Zarnajew als Dschihadisten - er habe aus terroristischen Motiven heraus gehandelt und sich als „islamistischer Gotteskrieger“ verstanden.

6. April: Die Verteidigung will die Todesstrafe für Zarnajew abwenden, er wird als Mitläufer seines älteren, radikalisierten Bruders dargestellt. Erneut wird die Beteiligung an dem Anschlag eingeräumt.

7. April: Die Geschworenen ziehen sich zu Beratungen zurück.

8. April: Nach elf Stunden Beratung sprechen die Geschworenen Zarnajew in allen 30 Anklagepunkten schuldig. Dazu zählen unter anderem der Einsatz einer „Massenvernichtungswaffe“, Waffengebrauch mit Todesfolge und Geiselnahme. In einer zweiten Prozessphase geht es nun darum, ob Zarnajew zum Tod oder zu lebenslanger Haft verurteilt werden soll.

13. Mai: Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ihre Schlussplädoyers. Die Staatsanwaltschaft fordert erneut die Todesstrafe, Angehörige der Opfer haben sich zuvor dagegen ausgesprochen, weil sie jahrelange Berufungsverfahren fürchten. Die Geschworenen ziehen sich wieder zu Beratungen zurück. Die Entscheidung für die Todesstrafe muss einstimmig fallen.

15. Mai: Die Geschworenen stimmen nach dreitägigen Beratungen für die Todesstrafe. Das Urteil soll per Giftspritze vollstreckt werden.

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