Wahlkampf längst begonnen
In knapp drei Monaten - am 29. September - wird der neue Nationalrat gewählt. Der Hauptausschuss des Parlaments genehmigte vor gut einer Woche einstimmig die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl. Längst befinden sich die Parteien mitten im Wahlkampf.
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Ein Auflösungsbeschluss ist heuer nicht nötig, weil der Nationalrat die Fünfjahresperiode voll ausschöpft. Nach der regulären Sitzung Anfang Juli wird es vor der Wahl wohl noch einige Sondersitzungen geben. Vor allem kurz vor der Wahl könnten Parteien versuchen, auch auf diesem Weg Wähler für sich zu gewinnen.
20 Abgeordnete für eine Sondersitzung
Denn Bundespräsident Heinz Fischer wird wie immer die Tagung des Nationalrates am 9. September wiedereröffnen. Dann reicht ein von 20 Abgeordneten unterstütztes Verlangen eines Klubs - wobei aber jeder Abgeordnete einen solchen Antrag nur einmal jährlich unterschreiben darf. Klubs mit weniger als 20 Abgeordneten (etwa jener des Teams Stronach (TS)) dürfen einmal jährlich eine Sondersitzung beantragen.
Stattfinden muss die Sondersitzung innerhalb von acht Werktagen, womit sich bis zum 29. September noch die eine oder andere ausgehen würde. Sondersitzungen (außertourliche Tagungen) sind auch schon während der Sommerpause möglich. Da muss das Verlangen aber von einem Drittel der Abgeordneten (bzw. der Regierung oder dem Bundesrat) unterstützt werden.
Stichtag 9. Juli
Doch bereits vor Beginn der Sommerferien, in denen teure und aufwendige Werbekampagnen wenig Sinn ergeben, haben die Parteien voll in den Wahlkampfmodus geschaltet. Dass die Parteien so früh in den Wahlkampf zogen, könnte auch an der neuen Grenze für die Wahlkampfkosten liegen: Ab dem 9. Juli dürfen Parteien für ihre Wahlwerbung höchstens sieben Millionen Euro ausgeben. Das öffnet den Parteien eine Hintertür, schon jetzt mit ihren wahlwerbenden Kampagnen zu starten.
Dieser Stichtag gilt aber nicht nur für Wahlkampfausgaben, sondern auch für das Sammeln von Unterschriften für alle nicht im Parlament vertretenen Parteien. Neben den 2.600 Unterschriften - richtig auf die Länder verteilt - sind auch 3.915 Euro Druckkostenbeitrag notwendig, um österreichweit bei der Wahl am 29. September antreten zu können.
Spitzenkandidaten auf Tour
Obwohl laut Parteizentrale der offizielle Wahlkampfauftakt der SPÖ erst Ende August stattfinden wird, ging Parteichef und Bundeskanzler Werner Faymann schon Mitte April auf „Kanzlertour“. Die ÖVP wiederum begann ihren Wahlkampf mit der „Österreich-Rede“ von Vizekanzler Michael Spindelegger. Offiziell wird mit der Wahlwerbung aber auch erst im September gestartet.
Mitte Mai fing die FPÖ von Parteichef Heinz-Christian Strache mit einer Plakatserie an. Der Start in den Intensivwahlkampf wird Ende August erfolgen. Grünen-Chefin Eva Maria Glawischnig schloss mit ihrer Kampagne „Eva deckt auf“ bereits Anfang Juni die erste Wahlkampfphase ab. Einen Termin für den offiziellen Wahlkampfstart gibt es bei den Grünen noch nicht.
BZÖ-Chef Josef Bucher will bis zum Herbst alle Wahlkreise persönlich besuchen. Inhaltlich setzt er in einer Plakatkampagne auf das Thema „Steuern runter“. Das TS will im Rahmen einer „Sommerkampagne“ Inhalte präsentieren. Parteigründer Frank Stronach soll im Mittelpunkt der Wahlwerbung stehen. Die neue Bewegung NEOS geht mit Spitzenkandidat Matthias Strolz in den Wahlkampf. Die 2011 gegründete EU-Austrittspartei möchte am 29. September ebenfalls auf dem Stimmzettel stehen. Zudem kandidiert die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) mit Rudolf Gehring als Spitzenkandidat und dem ehemaligen Grünen Martin Wabl als Listenzweitem.
Fahrplan bis zur Wahl
Der Hauptausschuss des Parlaments fixierte vor gut einer Woche mit der Verordnung weitere wichtige Termine: Stichtag ist der 9. Juli, ab diesem Tag können die Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur gesammelt werden. Bis 2. August müssen die Landeswahlvorschläge eingereicht werden, bis 12. August die Bundeslisten. Sammeln werden jedenfalls neben NEOS auch die Piratenpartei und die KPÖ. Fix nicht antreten werden die Mutbürger.
Erspart bleibt das Sammeln von Unterstützungserklärungen jenen, die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten vorweisen können - neben den etablierten Parlamentsparteien trifft das auch auf das TS zu, das im Nationalrat durch fünf vom BZÖ übergetretene Mandatare in Klubstärke vertreten ist. Die Unterschriften können bis zum 2. August gesammelt werden.
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