25 Jahre „Gurkenkrümmung“ als EU-Thema

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Eine Salatgurke der besten Güteklasse muss „gut geformt“ sein und darf eine „maximale Krümmung“ von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter nicht überschreiten: Keine andere EU-Verordnung wurde so oft zitiert, belächelt oder verteufelt wie die vor 25 Jahren erlassene „Gurkenkrümmungsverordnung“.

Die gerade Gurke wurde für Jahre zum Symbol für die Regulierungswut der EU. Dabei waren in vielen Ländern - darunter auch Österreich - ähnliche Gesetze lange zuvor in Kraft. Auch nach der Abschaffung der Regelung 2009 krümmte sich keine Gurke mehr in den Gemüseregalen.

Mehr dazu in Die Mär von der Regulierungswut