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„Egal, wie viel Geld notwendig ist“

Die Regierungsspitze hat am Dienstag nach dem Ministerrat den von der Hochwasserkatastrophe Betroffenen finanzielle Hilfe zugesichert. „Egal, wie viel Geld notwendig ist (...), es werden die Mittel zur Verfügung stehen“, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) im Pressefoyer nach der Regierungssitzung.

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Man werde die Betroffenen nicht hängenlassen, ergänzte Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP). Faymann sagte, für die Finanzierung gebe es „Spielräume“ im Budget. Sowohl der Bundeskanzler wie auch der Vizekanzler sprachen einmal mehr den Einsatzkräften ihren Dank aus. Die Lage sei nach wie vor ernst, sagte Spindelegger.

Spendenmöglichkeit

ORF-Hochwasserhilfe sofort: Erste Bank, Kontonr.: 40.014.400.100, BLZ: 20.111

Es gebe in der Regierung „völlige Klarheit“, so Faymann, dass ausreichende Gelder im Katastrophenfonds vorhanden sind - „und wo es sonst notwendig ist, werden ausreichende Mittel vorhanden sein“. Er werde nächste Woche gemeinsam mit Spindelegger im Parlament eine Erklärung zum Stand der Dinge abgeben und dabei auch „unmissverständlich klarstellen, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen“. In Härtefällen werde der Schaden auch bis zu 100 Prozent ersetzt werden.

Spindelegger bittet Steuerzahler um „Großzügigkeit“

Spindelegger sagte, die Regierung ersuche auch die Steuerzahler in dieser Sache um Großzügigkeit. Zur Frage, wo die zusätzlichen Gelder herkommen sollen, sagte Faymann, es gebe noch Spielräume im Budget. Gleichzeitig betonten die beiden Parteichefs, dass der Sparkurs aufrecht bleibe. Außerdem verwiesen sie darauf, dass man zu den Summen erst dann eine Aussage treffen kann, wenn die Schäden erhoben sind.

Gefragt, ob die angedachte Steuerreform nun wieder abgesagt wird, sagte Faymann, man habe stets gesagt, dass eine solche nur dann komme, wenn man sie sich auch leisten kann. Auch Spindelegger sagte dazu, niemand könne heute sagen, wie hoch das Schadensausmaß sein wird.

Steuererleichterungen für Betroffene

Das Finanzministerium verwies in einer Aussendung auf die bestehenden steuerlichen Erleichterungen und Befreiungen für Betroffene und Spender. So sind etwa freiwillige Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden beim Empfänger steuerfrei. Geldspenden aus dem Betriebs- und Privatvermögen an die freiwillige Feuerwehr sind als Betriebsausgaben steuerabzugsfähig.

Sämtliche Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen sowie für katastrophenbedingt nachbeschaffte Vermögenswerte sind ohne Selbstbehalt steuerlich absetzbar - soweit sie nicht durch Subventionen und Spenden abgedeckt sind. Hier geht es etwa um zerstörte Wohnungen und Wohnhäuser bzw. die Einrichtung. Nicht abzugsfähig sind allerdings Ersatzbeschaffungen in Zusammenhang mit einem Zweitwohnsitz.

Für die Ersatzausstellung gebührenpflichtiger Schriften sind keine Gebühren bei folgenden Tatbeständen zu entrichten, sofern sie auf Hochwasserschäden oder andere Naturkatastrophen wie Erdrutsche oder Vermurungen zurückzuführen sind. Bei Steuer(nach-)zahlungen gibt es ebenfalls gewisse Erleichterungen, so fallen Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge bei katastrophenbedingtem Verzug von Zahlungen und Fristversäumnissen weg.

Mehr Geld für Anschaffung von Feuerwehrgeräten

In einer kurzfristig einberufenen Verhandlungsrunde im Landhaus in St. Pölten einigten sich Spindelegger und der niederösterreichische Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) zu Mittag zudem darauf, dass 2013 die Bundesmittel für die Anschaffung von Gerätschaften für die Freiwilligen Feuerwehren österreichweit von 88 auf 95 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit werde auch eine Forderung der Feuerwehren erfüllt, berichtete der Landespressedienst.

In einer Hochwassersituation wie der derzeitigen sei es „wichtig, dass wir als Bund und Bundesländer professionell zusammenarbeiten“, sagte Spindelegger. Die aktuelle Flut zeige auch, dass „wir Vorsorge treffen müssen, um unsere Feuerwehren entsprechend auszurüsten“. Man habe sich daher für eine Aufstockung der Budgetmittel entschlossen, „damit notwendige Anschaffungen sofort getroffen werden können“.

Forderung nach „Hilfe für die Helfer“

Der burgenländische SPÖ-Sicherheitssprecher Ewald Schnecker forderte unterdessen unter dem Motto „Hilfe für die Helfer“ eine bundeseinheitliche Regelung für die Lohnfortzahlung und Dienstfreistellung für Feuerwehrleute im Katastropheneinsatz. Der derzeitige Hochwassereinsatz von Tausenden freiwilligen Feuerwehrleuten in Österreich unterstreiche die Notwendigkeit einer raschen Lösung - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

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