Ukraine will Urteil prüfen
Die Untersuchungshaft der ukrainischen Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko im Jahr 2011 sei „willkürlich und rechtswidrig“ gewesen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag einstimmig entschieden. Der Gerichtshof verurteilte die Ukraine damit wegen der Inhaftierung der Ex-Regierungschefin.
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Im Urteil des EGMR stellt das Gericht insbesondere fest, dass die Anordnung der Untersuchungshaft „willkürlich“ war, dass die Rechtmäßigkeit der Haft nicht angemessen geprüft wurde - und dass die frühere ukrainische Regierungschefin „keine Möglichkeit hatte, für ihre unrechtmäßige Freiheitsentziehung Schadensersatz zu beantragen“.
Der Richter hatte im Strafverfahren gegen die 52-jährige Timoschenko auf ihre angebliche Behinderung des Verfahrens und ihr verächtliches Verhalten während der Gerichtsverhandlungen verwiesen. Der Gerichtshof in Straßburg vertrat dagegen weiterhin die Auffassung, dass die Freiheitsentziehung nicht von den in Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwähnten Umständen, unter denen eine Person auf gesetzlicher Grundlage die Freiheit entzogen werden darf, gedeckt war, wie es in einer Erklärung des EGMR am Dienstag hieß.
Beschwerde wegen Misshandlung abgewiesen
Das Gericht stellte auch vier Verstöße der Ukraine gegen die Grundrechte Timoschenkos fest, wies aber deren Beschwerde wegen schlechter Behandlung in Haft zurück. Timoschenko hatte wegen der Haftbedingungen geklagt und weil sie der Ukraine vorwirft, das Strafverfahren gegen sie sei politisch motiviert gewesen.

AP/Efrem Lukatsky
Timoschenko und ihre Anhänger kämpfen seit 2011 für ihre Freilassung
Sie verbüßt seit 2011 eine siebenjährige Hartstrafe wegen Amtsmissbrauchs und ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Die Ukraine will den Urteilsspruch prüfen. „Wir müssen die Entscheidung zugestellt bekommen. Wir werden sie analysieren. Solange kann ich nichts kommentieren“, sagte der ukrainische Vertreter beim EGMR, Nasar Kultschizki, am Dienstag der Agentur Interfax.
Tochter hofft auf rasche Freilassung
Timoschenkos Tochter hofft nach dem Urteil auf eine rasche Freilassung ihrer Mutter. „Der ukrainische Präsident hat auf Grundlage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte alle Möglichkeiten, meine Mutter freizulassen“, ließ Jewgenija Timoschenko am Dienstag in Kiew mitteilen. Zugleich warf sie den Behörden des Landes „schroffe, schmutzige und falsche Propaganda“ vor. Jewgenija Timoschenko hatte zuletzt weltweit bei Politikern um Unterstützung für ihre inhaftierte Mutter geworben.
Urteil bedeutet nicht automatisch Enthaftung
Auch Timoschenkos Verteidiger forderte nach dem Urteil ihre sofortige Freilassung. Die Ukraine müsse die Entscheidung des EGMR umgehend umsetzen, verlangte Sergej Wlassenko einer Mitteilung von Timoschenkos Vaterlandspartei zufolge am Dienstag. Die Politikerin müsse politisch und juristisch rehabilitiert werden. Das Urteil bedeutet aber nicht, dass Timoschenko automatisch aus der Haft freikommt. Die Umsetzung des Urteils ist Sache der Ukraine. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Gegen das Urteil der kleinen Kammer des Straßburger Gerichts können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der großen Kammer verweisen, er muss das aber nicht tun. Die Ukraine gehört zu den Mitgliedsstaaten des Europarats und somit zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit ist das osteuropäische Land verpflichtet, den Urteilen des Straßburger Gerichts Folge zu leisten.
EU-Kommissar: Kiew weiß, was zu tun ist
Die Verurteilung wird in Brüssel genau verfolgt. „Wir werden uns das Urteil ansehen“, sagte ein Sprecher von EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle am Dienstag im Hinblick auf die Annäherung der Ukraine an die EU. Die selektive Justiz sei eines jener drei Gebiete, in denen das Land aus EU-Sicht Fortschritte machen müsse, damit ein Assoziierungsabkommen unterzeichnet werden kann. Nun liege es also an den ukrainischen Behörden, ihre eigenen und die von der EU festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen. „Es ist ziemlich klar für Kiew, was zu tun ist“, so der Sprecher. Ein Zeitplan dazu liege vor. „Wir warten auf die ukrainischen Behörden.“
Weit schärfere Worte fand indes der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Othmar Karas (ÖVP). Das EGMR-Urteil zeige die „offensichtlich selektive und politisch instrumentalisierte Justiz in der Ukraine auf“. Das Land habe „nach wie vor einen langen Weg zur Erfüllung europäischer Standards vor sich. Ein Ende der selektiven Justiz ist Bedingung für eine Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU“, so Karas in einer Aussendung.
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