Patzer in der Kommunikation
Viel Wirbel hat es um Gerüchte über die neue EU-Saatgutverordnung gegeben. Da nur Grundzüge aus dem Diskussionspapier erkennbar seien, sei die Angst um die Gartenvielfalt momentan unbegründet, sagt Andrea Zetter, Referentin für Pflanzenbau bei der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) gegenüber ORF.at. Brüssel hätte aber den Tumult vermeiden und klarer kommunizieren müssen.
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Das mediale Echo, das auf Initiative der Nichtregierungsorganisation Global 2000 und der Gesellschaft zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt, Arche Noah, entstand, war enorm: Die neue Saatgutverordnung, in der höhere Gebühren, strengere Zulassungsverfahren und einheitliche Sorten vorgesehen seien, werde sich fatal auf die Vielfalt auswirken, meinten Kritiker.
Dass das Thema derart viel Aufmerksamkeit bekam, ist den heimischen NGOs und Interessengruppen zu verdanken. Dass sie die Entscheidungen und Aktivitäten in Brüssel sorgsam beobachten, gehört schließlich zu ihren Aufgaben: Sie wollen verbraucherrelevante Themen in die Öffentlichkeit rücken, um damit Lobbying zu betreiben.
„Brauchen gewisse Vorschriften“
Warum diese althergebrachten Kulturpflanzen neu geregelt werden müssen und worin der Bedarf besteht, erklärte Mayya Dimitrova von der Vertretung der EU-Kommission in Österreich auf Anfrage von ORF.at am Mittwoch. „Wir brauchen gewisse Vorschriften für Sorten althergebrachter Kulturpflanzen, damit der Käufer die richtigen Informationen erhält. Die Anforderungen werden sehr gering sein: keine Sortenprüfung, leichte Registrierung, keine Zertifizierung, Kennzeichnung usw. Für Nischenhersteller sind die Vorschriften sogar noch weniger streng“, so Dimitrova.
Ebenfalls am Mittwoch rang sich die EU-Kommission zu einer Stellungnahme durch. Weshalb man mit der Schadensbegrenzung über eine Woche gewartet hatte, blieb indes unklar. „Einen regelrechten Feldzug und leider viele Missverständnisse“ ortete Aikaterini Apostola, Pressesprecherin für Gesundheit und Verbraucherpolitik der EU-Kommission, in einer Stellungnahme an ORF.at. Im Gegensatz zu den Unkenrufen der Aktivisten hätten Erhalt und nachhaltige Nutzung von Saatgut höchste Priorität für die Europäische Union, so Apostola.
Laut EU keine Zertifikate für alte Sorten
Es werde „keine Zertifizierung für althergebrachte Kulturpflanzen geben“, sagte Dimitrova. Derzeit gebe es auch keine Zertifizierung traditioneller Sorten (Erhaltungssorten und sogenannte Amateursorten). Vorgesehen sei eine Registrierung der Sorten auf nationaler Ebene - mit einigen Angaben zur Substanz, etwa historische Hinweise oder praktische Erfahrungen, ohne dass Tests vorgenommen werden. Es werde also keine geprüften Informationen geben über Ertrag, Krankheitsresistenz oder Eignung der verschiedenen Produktionssysteme, zum Beispiel organisches oder anfälliges System, die bei herkömmlichen Sorten in der Regel geprüft werden, versichert man.
In der Landwirtschaftskammer wisse man auch nicht, wie teuer Landwirte und Kleinbetriebe die Registrierung kommen wird. Das Gerücht über einen Betrag von 1.000 Euro pro Sorte kann der LKÖ nicht bestätigen, da „noch kein offizieller Entwurf“ vorliege. So viel koste die Registrierung in Österreich heute, sagt hingegen die zuständige Referentin von Arche Noah, Iga Niznik.
Regelung „light“: Hobbygärtner nicht betroffen
In ihrer öffentlichen Erklärung wies die EU-Kommission „Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück. Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, entgegen anderslautenden Meldungen nicht betroffen“, heißt es in der Aussendung.
Arche Noah nicht zufrieden
Für Arche Noah ist es mit dem „Light“-Entwurf und dem Zurückrudern der EU aber noch nicht getan. „Der Verordnungsentwurf regelt die Weitergabe von Saatgut und Pflanzgut, nicht den Anbau. Insofern hat die Kommission in ihrer Zurückweisung entsprechender Berichte zwar recht, auf die eigentliche Kritik an der Verordnung wird jedoch nicht eingegangen“, wird Niznik in einer Aussendung vom Donnerstag zitiert.
Das sei zwar korrekt, „aber die EU regelt ja nur den Saatgutverkehr“, betont Zetter. Für alle anderen Fragen zu Registrierung und Anbau seien die Länder und die nationalen Richtlinien zuständig, so die LKÖ-Expertin. Um eine seriöse Diskussion zu führen, bekräftigte Zetter, müsse man die Veröffentlichung des offiziellen Entwurfs am 6. Mai abwarten.
Eva Zelechowski, ORF.at
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