FBI schiebt Schuld auf Russen
Seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 haben die USA ein gewaltiges logistisches Netzwerk aufgebaut, um terroristische Akte möglichst früh zu verhindern. Im Fall der Attentate in Boston half das nichts - obwohl immer deutlicher wird, dass die mutmaßlichen Täter bereits auf dem Radar der Geheimdienste waren. In einem Fall lag das offenbar an einem schlichten Tippfehler.
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Wie auch der republikanische Senator Lindsey Graham bestätigte, wurde nach dem getöteten Attentäter Tamerlan Zarnajew in der TECS-Datenbank der Zoll- und Einreisebehörden nur in der Schreibweise gesucht, in der er den US-Behörden geläufig war. Die Datenbank warf dementsprechend keinen Treffer aus, obwohl die Daten aus dem Jahr 2011 von der russischen Fluglinie Aeroflot gemäß den Richtlinien über Passagierdaten in das System eingespeist worden waren.
Datenabfrage blieb ohne Ergebnis
Tamerlan Zarnajews Reisen nach Tschetschenien und Dagestan ab dem Jahr 2011 dürften der Wendepunkt zum Terrorismus gewesen sein. Offensichtlich hatte er dort bei mehrmaligen längeren Aufenthalten intensiven Kontakt zu islamistischen Kreisen. Jedenfalls warnten die russischen Behörden schon 2011 die US-Bundespolizei FBI explizit vor Zarnajew, als dieser wieder in die USA einreiste. Die folgende TECS-Datenabfrage blieb jedoch wegen des Tippfehlers ohne Ergebnis.

APA/AP/Julia Malakie
Tamerlan Zarnajew im Jahr 2010, als er noch an eine Karriere als Boxer glaubte
Die US-Ermittler schieben die Schuld auf Aeroflot. Die Fluglinie habe den Namen nicht korrekt an die US-Behörden übermittelt, hieß es am Dienstag hinter vorgehaltener Hand. Der Republikaner Graham konkretisierte, es sei unklar, ob Aeroflot an dem Tippfehler schuld sei oder ob Zarnajew selbst seinen Namen verfälscht habe, um so die US-Behörden zu täuschen. Übrig bleibt jedoch die Erkenntnis, dass ein Schreibfehler reicht, um das FBI „blind“ gegenüber Terrorverdacht zu machen - obwohl es deutlich gewarnt wurde.
Moskau warnte FBI
Die russischen Behörden warnten das FBI damals eindringlich davor, dass Zarnajew einen Wandel zum radikalen Muslim vollzogen habe. Auch in diesem Zusammenhang dürften die US-Behörden jedoch über die eigene Anti-Terror-Strategie gestolpert sein: Die seit 9/11 unübersehbare Datenflut hinsichtlich möglicher terroristischer Gefahren lässt den Behörden immer weniger Raum, Verdachtsmomenten tatsächlich nachzugehen - so auch bei Zarnajew.
Statt einer formellen Untersuchung, die auch mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden gewesen wäre, unternahm das FBI damals nur eine formlose „Bewertung“. Dafür werden vor allem öffentlich zugängliche Informationen wie Internetinhalte sowie regierungsinterne Datenbanken herangezogen. Angeblich fanden auch Befragungen Tamerlan Zarnajews und seines privaten Umfelds statt. Die Verdachtsmomente reichten - auch weil die TECS-Suche nichts ergab - aus Sicht des FBI jedoch nicht für die Einleitung einer offiziellen Untersuchung aus.
In Moskau angefragt und dann vergessen
Das FBI ging damals zumindest so weit, die russischen Behörden um zusätzliche Informationen über Zarnajew zu bitten. Von den russischen Behörden kam nie eine Antwort auf die Anfrage, und das FBI vergaß offenbar selbst darauf, wohl auch weil kein offizieller Ermittlungsakt existierte. Das FBI versuchte sich am Dienstag mit der Aussage zu verteidigen, Russland habe von sich aus keine Informationen über Zarnajews weitere Einreisen in russisches Hoheitsgebiet angeboten.
Zarnajew war auch in Österreich
Kriminaltechnisch weniger relevant dürfte die Tatsache sein, dass Tamerlan Zarnajew 2007 und 2009 auch jeweils rund eine Woche in Österreich gewesen sein soll. Damals glaubte er noch an eine Zukunft als Boxer und hielt sich für einen Boxkampf in Innsbruck beziehungsweise für ein Trainingslager in Salzburg auf, berichtete die „Kronen Zeitung“. Das Innenministerium bestätigte, dass es Informationen über Österreich-Aufenthalte des mutmaßlichen Boston-Attentäters Tamerlan Zarnajew gibt. „Die Überprüfung dauert an“, versicherte Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck am Mittwoch.
Gegen den 19-jährigen Dschochar Zarnajew war am Montag Anklage unter anderem wegen Gebrauchs von Massenvernichtungswaffen erhoben worden. Ihm drohen die Todesstrafe oder eine langjährige oder lebenslange Haftstrafe. Er wird derzeit wegen Verletzungen behandelt, die er während einer Schießerei mit der Polizei erlitt. Aufgrund einer Schusswunde am Rachen, die er sich Ermittlern zufolge wohl bei einem Selbstmordversuch zufügte, kann er kaum sprechen.
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