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Einige Wellen im Vorfeld

Am Montag ist die Eintragungsfrist für zwei Volksbegehren zu Ende gegangen: Die Initiative MeinOE warb unter dem Motto „Demokratie jetzt!“ um Unterstützungserklärungen, das „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“ machte gegen ungerechtfertigte Vorteile für die Kirchen bzw. anerkannten Religionsgemeinschaften mobil, wie es die Proponenten formulierten. Beide Initiativen scheiterten deutlich.

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Besonders die zumeist schlicht als „Kirchenvolksbegehren“ titulierte Initiative schlug im Vorfeld einige Wellen. Eine Gegeninitiative, zu der sich alle in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften zusammengeschlossen hatten, warnte unter anderem vor einem „aggressiven Atheismus“ und verwies auf das „bewährte System“ des Konkordats, das das Verhältnis von Staat und römisch-katholischer Kirche vertraglich regelt.

Den Initiatoren des Volksbegehrens waren dagegen die aus ihrer Sicht nach wie vor bestehenden Privilegien der - nicht nur christlichen - Kirchen, Subventionen und eine mangelhafte Trennung von Staat und Kirche ein Dorn im Auge. Außerdem forderten sie ein Gesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchsfälle.

„Bevorzugte“ Privatschulen, Kirchensteuer

In der Begründung des Volksbegehrens werden „ungerechtfertigte Vorteile“ kritisiert, die der Staat der Kirche einräume: eine Bevorzugung konfessioneller Privatschulen, die (teilweise) Grundsteuerbefreiung kirchlicher Besitztümer und die Absetzbarkeit der Kirchensteuer. Kein gutes Haar lassen die Organisatoren außerdem am Konkordat, das der römisch-katholischen Kirche eine privilegierte Stellung einräume.

Die Initiatoren waren mit ihrem Anliegen erstmals im Februar 2011 an die Öffentlichkeit gegangen, im Dezember 2012 waren die für die Einreichung beim Innenministerium notwendigen Unterschriften (8.032) gesammelt. Zu den unterstützenden Initiativen zählten etwa die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt, Unterstützung aus der Politik ist eher dünn gesät.

Prominente Unterstützer waren der Laizismusaktivist Niko Alm, „Science Buster“ und Physiker Heinz Oberhummer und der Gynäkologe Christian Fiala, Leiter eines auf Abtreibung spezialisierten Ambulatoriums in Wien. Auch ein Personenkomitee hatte sich gebildet, dem unter anderen die grüne Nationalratsabgeordnete Daniela Musiol, der Autor Thomas Glavinic, die Kabarettisten Günther Paal, Leo Lukas und Joesi Prokopetz und der Musiker Heli Deinboek angehörten.

Kritik aus Kirche und Reformbewegungen

Kritik an dem Volksbegehren kam nicht nur von der Plattform Pro Religion, sondern auch von den katholischen Reformbewegungen Wir sind Kirche und der Laieninitiative. Beide rieten von einer Teilnahme ab und bezeichneten die Initiative als einen „Versuch, die katholische Kirche, aber auch andere Religionsgemeinschaften aus der Öffentlichkeit zu verdrängen“.

Die römisch-katholische Kirche startete angesichts des Volksbegehrens eine Informationsoffensive für die Gläubigen. In der Werbebroschüre „Was bringt Kirche?“ wurde auf durch Subventionen ermöglichte karitative Projekte verwiesen, an die im Konkordat geregelten christlichen Feiertage erinnert und die Eigenständigkeit von Staat und Kirche in Österreich hervorgehoben.

Weniger Wind um Demokratievolksbegehren

Vergleichsweise weniger Wind machte im Vorfeld das Volksbegehren „Demokratie jetzt!“ der Initiative MeinOE. Die Plattform forderte generell mehr direkte Demokratie und Änderungen im Wahlrecht sowie eine Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte. Ein Hauptanliegen des Volksbegehrens lautete „Persönlichkeiten vor Parteilisten“. Dabei sollte die Hälfte der Abgeordneten zum Nationalrat und zu den Landtagen direkt gewählt werden und die andere Hälfte über Listen, auf die Männer und Frauen nach dem Reißverschlusssystem aufzunehmen wären.

Außerdem stand eine Aufwertung von Volksbegehren auf der Wunschliste. Für alle Volksbegehren ab 300.000 Unterstützern sollte es zwingend Volksabstimmungen geben (sofern die Forderungen des Begehrs vom Parlament nicht erfüllt werden). Ein weiterer Punkt war eine Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte, hier trat die Plattform gegen einen „Überwachungsstaat“ an und forderte eine Übernahme der „Europäischen Charta der Grundrechte“ in das österreichische Recht.

Transparente Parteispenden und weisungsfreie Justiz

Das Parlament sollte nach dem Wunsch der Initiative gestärkt werden: Sie richtete sich hier gegen „Regierungsgesetzgebung“ und gegen Klubzwang. Alle Ausschüsse sollten öffentlich sein. Außerdem sollte es ein Hearing für designierte Mitglieder der Regierung im Parlament geben, die einzelnen Ministerkandidaten sollten auch per Mehrheit im Parlament abgelehnt werden können. Auch eine Stärkung der parlamentarischen Minderheitenrechte stand im Forderungskatalog.

Verstärkte Bemühungen forderte das Volksbegehren auch im Kampf gegen Korruption, außerdem wurde eine stärkere Unabhängigkeit der Justiz als Ziel genannt (etwa durch einen weisungsfreien Generalanwalt als oberste Anklagebehörde, der vom Parlament ernannt würde und ihm verantwortlich wäre) sowie ein Ausbau der Unabhängigkeit der Medien. Beim Thema Parteienfinanzierung setzte die Initiative auf völlige Transparenz: Parteien, deren Unterorganisationen sowie parteinahe Unternehmen sollten alle Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Spenden über 100 Euro sollten namentlich kenntlich gemacht werden.

Neben Busek und Voggenhuber stehen auch weitere prominente Namen hinter der Initiative, etwa der frühere Agrarkommissar Franz Fischler (ÖVP), Ex-Verteidigungsminister Friedhelm Frischenschlager (FPÖ, später LIF) und LIF-Gründerin Heide Schmidt. Auch seitens der SPÖ gibt es Unterstützer, etwa die ehemalige SPÖ-Staatssekretärin Christa Kranzl und den früheren Salzburger SPÖ-Chef Wolfgang Radlegger.

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