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Grasser: „Habe keine Steuern hinterzogen“

Dem ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser stehen offenbar empfindliche Steuernachzahlungen ins Haus. Am 14. Februar wurden ihm vom zuständigen Wiener Finanzamt neue Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2010 zugestellt, berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“ (Montag-Ausgabe). Gefordert werden darin 5,4 Millionen Euro. Grasser sagt, er habe keine Steuern hinterzogen.

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Von den exakt 5.412.641,93 Euro entfallen 4,95 Millionen Euro auf die Einkommensteuer und 462.375 Euro auf Anspruchszinsen. Die Finanzverwaltung sieht es als erwiesen an, dass Grassers Stiftungskonstruktionen in Liechtenstein nebst angeschlossenen Briefkastenstrukturen auf Zypern und den Britischen Jungferninseln darauf ausgerichtet waren, die Honorare aus seinem Meinl-Engagement den „österreichischen Besteuerungsgrundlagen“ zu entziehen.

Nur ein Drittel versteuert?

Zwischen 2007 und 2010 flossen an Grasser alleine aus seiner Tätigkeit für Meinl insgesamt 8,949 Millionen Euro, wovon gegenüber der österreichischen Finanz lediglich 3,375 Millionen Euro deklariert und versteuert wurden. Weiters geht die Finanz davon aus, dass auch jene 500.000 Euro, die Grasser zwischen 2005 und 2006 vorgeblich von seiner Schwiegermutter übernommen und für diese veranlagt hatte, ihm selbst zuzurechnen sind, ebenso die daraus erzielten Gewinne. Auch dafür soll Grasser nun Einkommensteuer bezahlen.

Berufung durch alle Instanzen

Grasser beharrt jedoch im „profil“ darauf, redlich gehandelt zu haben: „Ich habe keine Steuern hinterzogen und wollte das auch nie.“ Die Verantwortung für das Stiftungskonstrukt und für die von der Finanz monierte unvollständige Offenlegung trage ausschließlich sein früherer Steuerberater Peter Haunold von Deloitte, der das gegenüber „profil“ nicht kommentierte.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter kommentierte im Ö1-Mittagsjournal: „Der Fiskus will Grasser alle damaligen Einkünfte bei Meinl ihm persönlich zuordnen, obwohl die Leistungen zum Großteil im Ausland erbracht wurden und im Weg einer GmbH verrechnet wurden, was auch zulässig ist.“ Der Bescheid der Finanz ist nicht rechtskräftig, Grasser hat sämtliche Forderungen angefochten und vorerst einen Zahlungsaufschub erwirkt. Sein Anwalt kündigt an, durch alle Instanzen gehen zu wollen - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Finanzstrafverfahren in Vorbereitung

Rechnen muss Grasser auch mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung. Ainedter sieht dem gelassen entgegen: „Das wird man dann sehen, wie das die Abgabenbehörde sieht. Aus unserer Sicht schließe ich ein Finanzstrafverfahren aus, weiß aber, dass so etwas im Hintergrund in Vorbereitung ist.“

Unabhängig vom Finanzstrafverfahren ermittelt die Justiz weiter gegen Grasser in der Causa BUWOG. Rund um den Verkauf der Bundeswohnungen während Grassers Amtszeit als Finanzminister wird nun schon seit rund vier Jahren die Spur der Millionenprovision von der Immofinanz über Zypern auf Konten in Liechtenstein verfolgt - und ein Abschlussbericht in der Causa ist noch immer nicht in Sicht. Grasser selbst hatte stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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