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Kontrolle „unmöglich“

Der Leiter der Salzburger Finanzabteilung, Eduard Paulus, sieht keine eigenen Verfehlungen, wie er im U-Ausschuss zum Finanzskandal am Dienstag sagte. Als Chef von 125 Mitarbeitern habe er nicht alles nachprüfen können. Er schob alle Schuld auf seine ehemalige Mitarbeiterin Monika Rathgeber.

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Am vierten Tag der Zeugenbefragungen im Ausschuss zur Klärung des Finanzskandals sagte Paulus, man hätte unmöglich von ihm erwarten können, die Post des Budgetreferates zu lesen oder jedes Einzelgeschäft zu prüfen. Die Kontrolle an sich sei beim Bundes- und Landesrechnungshof, in der Buchhaltung und beim Finanzamt angesiedelt.

Der frühere Leiter der Finanzabteilung des Landes, Hofrat Eduard Paulus mit seinem Anwalt

APA/Franz Neumayr

Eduard Paulus und sein Anwalt Martin Riedl

Dass er und Rathgeber den Budgetausschuss am 28. November 2012 nicht über die bereits bekannten Probleme informiert hatten, erklärte er mit einer entsprechenden Anweisung des damaligen Finanzreferenten und Landeshauptmann-Stellvertreters David Brenner (SPÖ). Brenner habe vorgegeben, im Ausschuss nicht über den Verdacht zu berichten, denn „wir wussten den Wahrheitsgehalt ja noch nicht“. Nur der Ressortchef entscheide, welche Informationen an politische Gremien weitergegeben werden, daran sei er gebunden gewesen.

„Sehr große Enttäuschung“

Paulus will auch von manipulierten Protokollen nichts gewusst haben. Rathgeber hatte mehrfach gesagt, Paulus gefragt zu haben, ob sie Passagen streichen solle, die einen ungünstigeren Rechnungshof-Bericht zur Folge haben könnte. Paulus selbst sagte nun, er sei erstmals am 5. Dezember von einem Mitarbeiter auf offensichtlich veränderte Protokolle aufmerksam gemacht worden.

Die Behauptung Rathgebers, er habe sie mit den Worten „Wenn du dich traust“ zu einer Änderung der Protokolle des Finanzbeirats animiert, wies er zurück. „Das ist die Unwahrheit.“ Ratgebers Verhalten sei für ihn letztlich „eine sehr große Enttäuschung“ gewesen. „Sie hat sich mit ihrem Beruf überidentifiziert und in ihren Aufgaben verrannt, wahrscheinlich, weil sie es zu gerne gemacht hat.“

Erste Reaktion Anfang 2012

Ende 2011 sei klar geworden, dass es mit den abgeschlossenen Range-Accrual-Swaps Probleme geben könne, Anfang 2012 dann, dass derartige Geschäfte nicht mehr abgeschlossen werden dürfen, so Paulus zum eigentlichen Ablauf. Rathgeber sei mit dieser Linie aber „nicht sehr einverstanden“ gewesen, weil man sich ihrer Meinung nach damit höhere Zinsen hätte sparen können. Als sie dann im Mai erneut einen Range-Accrual-Swap verlängert habe, sei es zu einer strengen Ermahnung gekommen.

Als im Juli erneut ein derartiges Geschäft bekanntwurde, hätten er und Brenner beschlossen, ein Exempel zu statuieren und das Geschäft rückgängig zu machen. Noch am selben Tag seien sie dann von einem Mitarbeiter informiert worden, dass Rathgeber jetzt „vollkommen spinne“, weil sie per SMS die Auflösung stornieren wollte. Er selbst habe dann in Frankfurt das Geschäft gestoppt und mitgeteilt, dass Rathgeber über keine Vollmachten mehr verfüge. Brenner habe der Referatsleiterin daraufhin sämtliche Vollmachten entzogen, wenig später sei Rathgeber durch Personallandesrat Sepp Eisl (ÖVP) beurlaubt worden.

Erst Ende November voll informiert?

Nach Rathgebers Urlaub sei klar geworden, dass sie nicht mehr in ihre alte Funktion zurückkehren könne, weil sie „sehr erbost“ und „stockbeleidigt“ gewesen sei. Als ihr Nachfolger Harald Kutschera 253 nicht gemeldete Derivate entdeckte, sei der Schock sehr groß gewesen. Kutschera habe innerhalb von drei Wochen alle Geschäfte aufgelöst, das Portfolio sei danach doppelt so hoch und das Risiko minimiert gewesen, so Paulus.

Mittlerweile hat sich das Land Salzburg in der Sache beim Finanzamt selbst angezeigt. Dabei geht es um den Versorgungs- und Unterstützungsfonds (VUF), der offiziell für die Pensionen der Landesbeamten gedacht war. Mit seinen Geldern soll jahrelang spekuliert worden sein, ohne Kapitalertragssteuer (KESt) zu zahlen. Das Land Salzburg rechnet in der Anzeige mit einer Steuernachzahlung zwischen 4,1 und maximal 31,6 Mio. Euro - mehr dazu in salzburg.ORF.at.

Bei der Vorbesprechung zum Budgetausschuss des Landtags am 26. November 2012 sei Rathgeber von Brenner „hart“ zur Rede gestellt worden, so Paulus im U-Ausschuss. Dort habe die ehemalige Referatsleiterin gestanden, ihre Vorgesetzten nie voll über das Ausmaß der abgeschlossenen Derivate informiert und seit 2007 nicht alle Geschäfte an die Deutsche Bank gemeldet zu haben. Seitdem wisse Paulus auch davon. Rathgeber selbst weist das Wort Geständnis klar zurück.

„Richtlinien wahrscheinlich nicht eingehalten“

Grundsätzlich habe Rathgeber das Recht gehabt, für das Land Salzburg Veranlagungen zu machen, so Paulus. Sie habe aber die Pflicht gehabt, die Veranlagungen im Rechnungsabschluss auszuweisen. Das habe sie nicht gemacht. Darauf angesprochen, dass laut Richtlinien auch einzelne Derivatgeschäfte mit mehr als 20 Mio. Euro Nominale seiner Bewilligung bedurft hätten, sagte Paulus: „Streng genommen wurden die Richtlinien wahrscheinlich nicht eingehalten.“ Laut einer Anfragebeantwortung der Grünen hatte von 50 Einzelgeschäften eines eine Nominale von unter 20 Mio. Euro.

Dass er eine Prüfung des VUF durch den Landesrechnungshof abgewendet habe, wies Paulus zurück. Dafür habe er auch keinen Grund gehabt. Zur Warnung Rathgebers vor für das Land ungünstigen Entscheidungen des Finanzbeirats sagte er, dass Rathgeber dazu nie schriftliche Analysen vorgelegt habe. Finanzlandesrat Brenner sei zudem nie im Detail informiert gewesen, es ging bei den „Jour fixe“-Terminen immer um einen Gesamtüberblick, über Einzelgeschäfte sei dabei nicht gesprochen worden.

Ab Montag wieder im Dienst

Paulus selbst wird am Montag wieder seinen Dienst antreten, als Abteilungsleiter mit weniger Kompetenzen. Seine sechswöchige Suspendierung wurde wegen eines Formfehlers Mitte Februar aufgehoben - mehr dazu in salzburg.ORF.at. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Paulus wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs beziehungsweise einer Beitragstäterschaft. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

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