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Keine Änderung bei Risikofällen

Mehr als zehn Jahre nach dem BSE-Skandal will die EU die strengen Sicherheitsvorkehrungen teilweise lockern. So sollen ab März die flächendeckenden BSE-Tests abgeschafft werden, es wird auf Tests an gesunden Rindern vor der Schlachtung in Zukunft verzichtet. Ab Mai wird auch das Tiermehlverbot gelockert, erklärte Ulrich Herzog vom Gesundheitsministerium Mitte Jänner.

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Die EU-Staaten haben sich bereits Mitte Dezember auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Abschaffung flächendeckender BSE-Tests geeinigt. Nach Angaben der EU-Behörde dürfen alle EU-Staaten mit Ausnahme Rumäniens und Bulgariens auf die Tests an gesunden Rindern vor der Schlachtung verzichten. Die EU-Kommission beruft sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten der EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit EFSA.

Kommission verweist auf Ersparnis

Die EU erspare sich durch den Verzicht auf lückenlose Tests auch jährlich 36 Millionen Euro, erklärte die EU-Kommission. In Österreich geht man von einer Ersparnis von 1,5 Millionen Euro aus, sagte Herzog. Für Tiere, die als Risiko gelten, bleibt die Verpflichtung zu BSE-Tests unverändert. „Alle BSE-Fälle waren bei der Risikogruppe ‚gefallene Tiere‘ zu finden. Man muss sich auf diese Kategorie konzentrieren“, sagte Herzog.

Tiermehlfütterung für Fische wieder zugelassen

Auch bleibt die bestehende Pflicht aufrecht, bei der Schlachtung bestimmtes Risikomaterial und Organe zu entfernen. Die Verpflichtung zur Überprüfung auch gesunder Rinder hat die EU 2001 im Zuge der BSE-Krise eingeführt. Die neue Regelung soll nach Angaben der EU-Kommission Ende März in Kraft treten. Ab Mitte des Jahres darf allerdings auch wieder Tiermehl verfüttert werden - zumindest an Fische, auch in Österreich.

Das Tiermehl stand im Verdacht, BSE ausgelöst zu haben, eine Verfütterung wurde daher verboten. „Mit der Verfütterung im Bereich der Aquakultur ist sichergestellt, dass es nicht zu einem Wiedereintrag von BSE in der Rinderpopulation kommt und damit nicht zu einem Neuauftreten der Erkrankung“, so Herzog. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Hühnern bleibt es hingegen beim Tiermehlverbot. „Hier haben wir uns dafür eingesetzt, dass in dem Bereich nicht gelockert wird und die Regelungen streng bleiben, damit die Sicherheit für den Verbraucher weiter gegeben ist“, so Herzog.

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