Doch keine Vorratsdaten für Heeresgeheimdienste

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Dass künftig auch die Heeresgeheimdienste auf die Vorratsdaten der Österreicher zugreifen dürfen, ist gestern abgewendet worden, bevor die Diskussion darüber so richtig anlaufen konnte. Wenige Stunden, nachdem fm4.ORF.at von dem in einem Gesetzesentwurf versteckten Ansinnen berichtet hatte, legte Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) bereits den Retourgang ein und ließ die Passagen streichen.

„Das wird so nicht kommen“, machte ein Sprecher Darabos’ gegenüber der APA klar. In Abwägung habe der Minister entschieden, dass hier der Datenschutz über den Interessen der Nachrichtendienste stehe. Nachdem es bereits mehrere Anfragen zu der Causa gegeben hatte, habe Darabos die zuständigen Beamten zu sich gerufen und dann entsprechend entschieden.

Versteckt war die Ausweitung im „Verwaltungsgerichtsbarkeits-Begleitgesetz-Wehrrecht“, dessen Begutachtung noch bis 19. Februar läuft. Militärische Organe und Dienststellen hätten demnach zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf verschiedenste Kommunikationsdaten zugreifen dürfen, „auch wenn hiefür die Verwendung von Vorratsdaten erforderlich ist“. Die Heeresdienste hätten so bei der Abwehr von Cyberattacken mit den Befugnissen des Innenministeriums gleichziehen wollen, so der Darabos-Sprecher.