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Sparpaket wird spürbar

2013 bringt eine ganze Reihe an Änderungen: Vom „Anfütterungsverbot“ von Politikern über höhere Verkehrsstrafen bis hin zu neuen Obsorgeregelungen. Als „Wahlzuckerl“ im Superwahljahr 2013 wird ab 1. Jänner die Pendlerpauschale erhöht. Große Brocken wie die Gesundheitsreform und die Entscheidung über das Bundesheer lassen jedoch auf sich warten. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

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Mit 1. Jänner tritt eine ganze Reihe größerer und kleinerer Gesetze in Kraft, wenn auch an großen Brocken wie der Gesundheits- und Bildungsreform noch gefeilt wird. Und an manchen Entscheidungen will man sich im Superwahljahr gar nicht selbst die Finger verbrennen: So sollen die Bürger am 20. Jänner über die Zukunft des Bundesheeres abstimmen.

„Wahlzuckerl“ für Pendler

Ein vorgezogenes „Wahlzuckerl“ schenkt die Regierung den Pendlern. Die Pauschale wird am 1. Jänner um einen „Pendler-Euro“ aufgefettet: Je gefahrenen Kilometer gibt es einen Euro vom Finanzamt zurück. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aber auch ein „Jobticket“ geben, das von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben befreit ist. Für nicht pendelnde Autofahrer überwiegen jedoch die schlechten Nachrichten: Der Vignettenpreis steigt auf 80,6 Euro, und die Obergrenze der Organmandate erhöht sich von 36 auf 90 Euro.

Gemeinsames Sorgerecht per Gerichtsbescheid

Neue Sorgerechts- und Besuchsrechtsregelungen bringt 2013 für Familien. So haben ledige Väter künftig ein Antragsrecht auf Obsorge, und bei strittigen Trennungen kann das Gericht auch gegen den Willen der Eltern ein gemeinsames Sorgerecht verfügen. Erleichterungen gibt es beim Pflegeurlaub - dieser kann nun auch von „neuen“ Partnern in Patchworkfamilien und Elternteilen, die nicht im selben Haushalt wie das Kind leben, in Anspruch genommen werden.

Die wichtigsten Änderungen

  • Erhöhung der Pendlerpauschale
  • Gemeinsame Obsorge
  • Rückkehr der Studiengebühren
  • Neuer EU-Führerschein
  • Frühpension wird erschwert

Wer sich für den Bund fürs Leben entscheidet, kann das ab dem nächsten Jahr schon für 50 Euro machen - und dabei gleich einen Doppelnamen für die ganze Familie (bisher konnte nur ein Elternteil einen solchen führen) beantragen. Aber auch für Trennungen gibt es Änderungen: Die Eltern müssen hier schon zum Zeitpunkt der Scheidung eine Regelung über die Ausübung des Kontaktrechts treffen.

Neue Oberstufe und Unigebühren „light“

Ein weiteres großes Streitthema innerhalb der Koalition ist und bleibt die Bildung. Der große Wurf lässt aber weiter auf sich warten. Fortgesetzt wird der Umbau der Oberstufen in ein Modularsystem, die Anzahl der Neuen Mittelschulen wird ab September vermutlich auf 945 anwachsen, und die 7A des Stiftgymnasiums St. Paul im Lavanttal (Kärnten) bereitet sich als erste Klasse auf die Zentralmatura vor.

Wenig Neues gibt es an den Universitäten. Ab 1. März werden für Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger wieder Studiengebühren eingeführt, gleichzeitig werden die Stipendien erhöht. Weiter getüftelt wird an einem Modell zur Studienplatzbeschränkung. Ab dem Wintersemester soll in 19 Studienrichtungen die Mindestzahl per Gesetz festgelegt werden. Gibt es mehr Interessenten als Plätze, können die Unis Aufnahmeprüfungen beschließen.

Gesundheitsreform wird noch nicht wirksam

Fertig in der Schublade liegt die von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) ausverhandelte Gesundheitsreform. Diese Änderungen, wie auch der schon beschlossene Elektronische Gesundheitsakt (ELGA), werden für die Patienten 2013 jedoch noch nicht spürbar. Dafür gibt es eine ganze Reihe von Änderungen bei der Krankenversicherung. So bekommen Kleinunternehmer künftig Krankengeld bei einem längeren Ausfall. Zahnambulatorien dürfen ab nächstem Jahr Implantate, Zahnersatz oder Zahnspangen anbieten, was die Leistungen für Patienten billiger machen wird.

Strenger geregelt werden Schönheitsoperationen. Künftig sind derartige Eingriffe für Personen bis 16 Jahren verboten, außerdem dürfen diese Operationen nicht mehr beworben werden. Entsprechende Fachärzte dürfen zudem nur noch die Bezeichnungen „Ästhetische Behandlungen“ oder „Ästhetische Medizin“ führen, Begriffe wie „Schönheit“ oder „Beauty“ sind künftig verboten. Die Gebühr für die E-Card wird um 30 Cent teurer, dafür fällt die Gebühr für mitversicherte Angehörige ganz weg.

Gang in die Frühpension wird (etwas) schwerer

Auch das Sparpaket wird im nächsten Jahr deutlicher spürbar. Die Pensionen werden nur noch um 1,8 Prozent steigen (Mindestbezieher bekommen 2,8 Prozent), was aber in etwa der geschätzten Inflationsrate entspricht. Die Bundesbediensteten müssen eine Nulllohnrunde akzeptieren. Die Korridorpension (Frühpension) kann weiterhin ab 62 beantragt werden, dafür sind aber ab nächstem Jahr 40 Versicherungsjahre notwendig. Für Frauen wird das erst relevant, wenn ihr Antrittsalter ab 2024 von 60 schrittweise in Richtung 65 angehoben wird.

Neuer EU-Führerschein

Ab kommendem Jahr gilt auch ein EU-weit einheitliches Führerscheinformat. Ab 19. Jänner wird das Dokument im Scheckkartenformat ausgestellt und ist 15 Jahre gültig. Die Kosten betragen 55,70 Euro. Alte Dokumente bleiben aber bis 2033 gültig. Früher hinter das Steuer dürfen Jugendliche. Sie können bereits mit 16 bzw. 16,5 Jahren die Ausbildung beginnen (die L17-Ausbildung bereits mit 15,5 Jahren), die Prüfung aber erst mit 17 ablegen. Ab 19. März ist zudem das Handytelefonieren auf dem Fahrrad verboten.

„Anfütterungsverbot“ und Fußfessel mit GPS

Härter durchgreifen will die Regierung beim Thema Korruption. So wird Bestechung von Regierungsmitgliedern, Landeshauptleuten und Bürgermeistern sowie von Abgeordneten ebenso wieder strafbar wie das Anfüttern von Beamten oder Politikern. Damit Korruptionsfälle auch vor Gericht landen, wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter aufgestockt. Zudem müssen sich Lobbyingunternehmen in ein Register eintragen.

Anlässlich eines umstrittenen Falles in Salzburg treten ab 1. Jänner neue Vergabekriterien für Fußfesseln in Kraft. Sexualstraftäter können künftig nicht mehr ihre gesamte Strafe mit der Fußfessel abbüßen, sondern müssen die Hälfte hinter Gittern verbringen, mindestens drei Monate. Die Fußfesseln werden zudem mit GPS ausgestattet, was eine permanente Überwachung ermöglicht. Nicht umgesetzt wurden Pläne, Preiserhöhungen durch marktbeherrschende Energieunternehmen per Gesetz zu verhindern.

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