Höhere Strafen für den Verkauf von NS-Devotionalien

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Der Verkauf von NS-Abzeichen oder -Devotionalien auf Flohmärkten oder in Antiquariaten wird künftig deutlich strenger bestraft.

Mit einer gestern einstimmig vom Nationalrat beschlossenen Änderung des Abzeichengesetzes wurde die Höchststrafe von rund 727 auf 4.000 Euro angehoben. Initiiert wurde dieses Gesetzesänderung von den Grünen. Der Strafrahmen war seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1960 nicht mehr geändert worden.