Trotz Kartellstrafe
Vor einem Monat hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die EU-Kommission selbst wegen Kartellen ebenfalls auf Schadenersatz klagen kann - auch wenn die Brüsseler Wettbewerbshüter selbst eine solche verbotene Zusammenarbeit von Unternehmen festgestellt haben.
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Die EU-Kommission hatte gegen die Otis-, die Kone-, die Schindler- und die ThyssenKrupp-Gruppe 2007 eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe wegen unerlaubter Zusammenarbeit verhängt. Vom Kartell der Aufzugsfirmen war auch die Europäische Union betroffen: Sie hatte nach Einschätzung der Kommission zu viel für den Einbau, die Wartung und die Erneuerung von Aufzügen und Rolltreppen in EU-Gebäuden in Belgien und Luxemburg bezahlt.
Sieben Millionen gefordert
Durch die Zusammenarbeit hätten die Unternehmen die Preise künstlich in die Höhe treiben können. Die EU-Kommission klagte deshalb als Vertreterin der Europäischen Union auf Zahlung von rund sieben Millionen Euro. Die belgischen Richter, die die Sache entscheiden müssen, wollten nun von den Kollegen beim obersten EU-Gericht wissen, ob die Klage der EU-Kommission zulässig sei.
Der EuGH stellte nun fest, dass die Kommission auf Schadenersatz durch Kartelle klagen darf, obwohl sie das Kartell selbst festgestellt hat. Die EU habe genauso Recht auf Entschädigung wie andere Betroffene auch, zumal vertrauliche Unterlagen aus den Kartelluntersuchungen bei der Klage auf Schadenersatz nicht vorgelegt werden dürften.
Yesss-Verkauf noch in Schwebe
Unterdessen muss die EU-Wettbewerbsbehörde noch vor Weihnachten eine Entscheidung treffen, die den heimischen Mobilfunkmarkt betrifft: Es geht um den Verkauf des Telekomdiskonters Yesss an A1 und die Übernahme von Orange durch „3“. Geht der Deal „3-Orange-Yesss-A1“ durch, dann gibt es künftig nur noch drei statt vier Netzbetreiber. Eine Marktkonsolidierung ist seit Jahren ein erklärtes Ziel der Mobilfunkbranche, da der kleine österreichische Markt keine vier Anbieter vertragen würde. Im gleichen Atemzug versichern die Mobilfunker aber, dass sich am harten Preiskampf nichts ändern werde - wogegen die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) große Zweifel angemeldet hat.
TA künftig mit zwei Diskontschienen
Schon jetzt ist der heimische Markt von ausländischen Konzernen dominiert. Am Marktführer A1 (Telekom Austria) hält der Staat noch 28 Prozent, zweiter Großaktionär ist der mexikanische Milliardär Carlos Slim. Die Nummer zwei auf dem Markt, T-Mobile, gehört der Deutschen Telekom, Orange der France Telecom und „3“ dem chinesischen Mischkonzern Hutchison. Die Telekom Austria besitzt künftig zwei Diskontschienen - bob und Yesss, T-Mobile setzt weiterhin auf tele.ring.
Laut Berichts des „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe) hegen die Wettbewerbshüter Zweifel daran, dass das Kartellgericht - es gab grünes Licht für den Yesss-Verkauf - die Marktsituation ausreichend berücksichtigte, zum Beispiel, dass im Zuge der Übernahme von Orange durch „3“ zwar noch drei von vier Mobilfunkern in Österreich auf dem Markt aktiv bleiben, aber nur noch zwei Billigmarken übrig wären. Wäre Yesss weg, könnten bob (Diskontmarke von A1) und tele.ring (Diskonter von T-Mobile Austria) den mobilen Diskontmarkt allein abschöpfen.
Es gebe gute Gründe, dass das im Wettbewerb des verbleibenden Duos bob und tele.ring nicht mehr so sein werde, heißt es mit Verweis auf die Internetservicepauschale, die von März bis August 2011 von allen Betreibern eingeführt worden war.
Gericht sieht keine „überragende Marktstellung“
Laut Kartellgericht ergab das Verfahren, dass der Marktanteil von A1 auf dem relevanten Endkundenmarkt wohl von 45 auf 47 Prozent steigen würde, die TA aber auch inklusive Yesss nicht als marktbeherrschend anzusehen wäre und auch keine „überragende Marktstellung“ erlangen würde.
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